Gerne zu Ihrer Frage:
Um es vorweg zu nehmen: Das wird nicht einfach.
Wenn Sie keinen sog. Strengbeweis (Zeugen; Werkzeugspuren etc.) vorweisen können, müssen Sie Indizien der Gegenseite (also Ihrer Teilkasko) qualifiziert erschüttern können, um vor Gericht bestehen zu können. Eine solche Zeugenaussage muss sich durchaus nicht auf den Diebstahl der Mopeds als solchen beziehen. Genügen würde hier eine Zeugenaussage, dass man den Schlüssel während des Festivals bei Ihnen gesehen hätte.
Bis dahin können Sie nur die subjektive Motivation einbringen, dass "das Moped Ihre einzige unabhängige Mobilität gewährleistet (Arbeitsstelle ist sehr aufwändig mit dem Öffentlichen zu erreichen)."
Die wird die Gegenseite erschüttern, indem diese Motivation ja durchaus Ihre Fahrlässigkeit - vorliegen sogar grobe Fahrlässigkeit - nicht logischerweise ausschließt.
Für Sie spricht - was aber eh Ihre Obligation als Versicherungsnehmer ist - dass Sie die Straftat bei der Polizei angezeigt haben. Damit ist bekundet, dass der Versicherungsnehmern nicht leichtfertig sich dem Vorwurf der Vortäuschung einer Straftat aussetzt.
Was die Polizei angeht, kann man auch nachfragen, ob im Tatzeitraum vermehrt Diebstähle oder gar sonstige Übergriffe beim Volksfest angezeigt wurden, was Ihre Position noch verbessern könnte.
Alles in Allem werden Sie sorgfältig Ihren Versicherungsanspruch im Rahmen dieser Ausführungen formulieren müssen und sich ggf. auch auf eine Kürzung der Schadensliquidation wegen einfacher Fahrlässigkeit einlassen müssen.
Es sei denn, was ggf. beim Veranstalter noch zu eruieren wäre, der o.g. Strengbeweis zu Ihren Gunsten könnten durch eine vorhandene Videoüberwachung des Parkplatzes geführt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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