Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zu Ihrer Frage:
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung greift grundsätzlich ein, wenn Sie für einen Schaden haften müssen. Dies ist der Fall, wenn Sie einen Schaden schuldhaft verursacht haben. Ihnen muss also zumindest ein leicht fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen sein. Sie verhalten sich fahrlässig, wenn Sie nicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachten.
Stellen Sie Ihr Kfz in der Scheune Ihres Vermieters im Winter unter, und beißt dann ein Tier einen Gasschlauch durch oder explodiert der Gastank bei einem Brand, sehe ich keine Anhaltspunkte für ein fahrlässiges Verhalten Ihrerseits. In diesen Fällen kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung nicht für die Schäden auf, da Sie nicht für die Schäden haften müssen.
Im Kfz-Bereich gibt es ausnahmsweise noch die sogenannte Halterhaftung. Danach haftet der Halter für alle Schäden, die durch das Fahrzeug beim Betrieb entstanden sind – unabhängig davon, ob er fahrlässig gehandelt hat. Ihr Kfz befindet sich im Winterquartier jedoch nicht in Betrieb, weshalb auch eine Halterhaftung nicht in Betracht kommen dürfte.
Auch Ihre Vollkaskoversicherung wird nicht für die Schäden an den landwirtschaftlichen Geräten oder der Scheune aufkommen. Die Schäden an Ihrem Fahrzeug wären hingegen von der Kasko-Versicherung gedeckt.
Noch ein kleiner Hinweis: Stellen Sie Ihr Fahrzeug bitte nicht ohne Zustimmung Ihres Vermieters in seiner Scheune ab. In diesem Fall würden Sie sich möglicherweise doch schadensersatzpflichtig machen. Ob allerdings Ihre Haftpflichtversicherung dann noch für die Schäden aufkommt, ist eine andere Frage, deren Beantwortung den Rahmen sprengen würde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Finn Pietruschka, Rechtsanwalt