Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Haftung des Beraters eines Lohnsteuerhilfevereins

22. März 2014 07:30 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin der Vorstand und meine Frau ist Beratungsstellenleiter des LHV Nordlicht e.V. Im Jahre 2008 kam Mitglied X zur Beratung, erklärte, dass er geheiratet habe, aber steuerlich dann lieber allein behandelt werden möchte. Ich hingegen erläuterte ihm die Vorteile des Ehegattensplittings und dass da u. U. (abhängig v. Einkommen seiner Frau) eine hohe Steuerrückerstattung zu erwarten wäre. Nein er will das nicht,- weiter: seine Frau möchte das auf jeden Fall für sich alleine tun. Daraufhin habe ich ihm den Vorschlag gemacht, er möge doch mal die Lohnsteuerbescheinigung seiner Frau mitbringen um dass ich ihm den Unterschied in Zahlen zeigen kann. Nein, seine Frau möchte das auf keinen Fall. Also, dachte ich, wer weiß, was da für familiäre Probleme hinter stehen. Ich kann ihn ja nun nicht zwingen.
Im Oktober vergangenen Jahres kam er an und legte mir die Rechnung der entgangenen Steuerrückzahlungen 2008 und 2009 (5.900,- €) vor.
Hat ihm ein anderer LHV, dort, in dem er jetzt Mitglied ist, ausgerechnet.
Sein Vorwurf: Ich habe ihn zu einer Einzelveranlagung geraten, weil es finanziell günstiger für ihn wäre. (und das alles kam nun heute von seinem Anwalt).
Dass das niemals so sein kann, das weiß "jedes Kind". Niemals würde ich einen solchen Unsinn sagen, zumal ich seit 1989 in der Lohnsteuerberatung selbständig tätig bin. Dazu kommt, dass ich bei einer Zusammenveranlagung einen um 20% höheren Mitgliedsbeitrag fordern dürfte. Es ist tatsächlich ein absoluter Schwachsinn, einen solchen Unsinn anzunehmen, ich hätte ihm zur Einzelveranlagung geraten.
Mein Anwalt ist der Meinung, vor Gericht schlechte Karten zu haben, weil ich mir das nicht habe schriftlich geben lassen. Aber Beratungsprotokolle gibt es in keinem (in der BRD nicht unter 800 Lohnsteuerhilfevereine) einzigen LHV !?
Wer sollte denn auch mit einer solchen Sache rechnen ? Vor allem: Kann das Gericht denn wirklich glauben, ich hätte zu einem solchen Unsinn geraten !??????????????????????? Bei meiner Erfahrung mit einer Mitgliederzahl um die 800 !??????

22. März 2014 | 08:17

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Was das Gericht glaubt oder nicht kann ich Ihnen nicht sagen - dazu sind Ihre Angaben nicht ausreichend. Um Ihre Erfolgsaussichten einschätzen zu können, müsste ich den Akteninhalt kennen und die von der Gegenseite vorgelegten Beweise. Ihr Anwalt wird diese Daten besser kennen, so dass Sie ihm vertrauen sollten.

Grundsätzlich gilt der Anscheinsbeweis gegen Sie: Man geht davon aus, dass sich der Kunde für die getrennte Veranlagung entschieden hätte, wäre er entsprechend beraten worden. Lesen Sie dazu bitte einmal diesen Beitrag:

http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/anscheinsbeweis-in-der-steuerberaterhaftung-37866

Es wird nun darauf ankommen, ob Sie diesen Anscheinsbeweis entkräften können. Dies sollten Sie aber mit Ihrem Anwalt klären.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

(919)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER