Sehr geehrte Ratsuchende,
gegen die Bank werden Sie nur dann erfolgreich vorgehen können, wenn Sie dieser in irgendeiner Form eine Fehlberatung nachweisen können.
Dazu ist natürlich zunächst die Sichtung aller Unterlagen erforderlich. Denn zunächst gilt das, was dort unterzeichnet worden ist.
Weiter müssen Sie bedenken, dass der Sachbearbeiter und vielleicht sogar der Ex-Lebensgefährte als Zeuge zur Verfügung stehen.
Daher sehe ich eine reelle Chance, gegen die Bank erfolgreich vorzugehen, nicht gerade als groß an. Aber es kann sich aus den Unterlagen vielleicht noch etwas ableiten lassen. Lassen Sie die Papiere durch einen Kollegen vor Ort bitte prüfen.
Gegenüber dem Lebensgefährten wird es wohl eine Möglichkeit geben, Ansprüche erfolgreich einzuklagen. Denn so, sie Sie den Fall schildern, haben Beide als Gesamtschuldner vpr die Bankverbindlichkeiten. Dann aber haben Sie eventuell einen Ausgleichsanspruch, wenn Sie alleine gegenüber der Bank nun leisten. Die Bank hingegen kann sich aussuchen, wenn Sie in Anspruch nehmen möchte, ist also nicht etwa von vornherein auf die Hälfte beschränkt.
Dieser Gesamtschuldnerausgleich wäre also denkbar, wobei auch hier die Unterlagen genaustens zu prüfen sind. Auch deshalb sollten Sie einen Kollegen vor Ort aufsuchen.
Können Sie den Anspruch durchsetzen, müssen Sie aber auch noch bedenken, dass hier die Insolvenz des Ex-Lebensgefährten im Raume steht, die Forderung dann eventuell nicht mehr vollständig durchgesetzt werden kann.
Hier sollten Sie unbedingt mit allen Unterlagen den Kollegen beauftragen, damit dann eine Regelung mit der Bank getroffen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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