ich suche nach Möglichkeiten, um ein Forenhostingangebot möglichst rechtssicher zu gestalten.
Forenhoster sind ja im Prinzip immer mit in der Haftung für alle Foren die sie hosten, auch wenn diese eigentlich von Admins betreut und eingerichtet werden.
Kann ein Forenhoster nun die Administratoren zum "Forenbetreiber" machen und damit die Haftung auf sie abwälzen, indem er z.B. eine (auf irgendeine Weise verifizierte) Adresse des jeweiligen Administrators in ein Impressum im Forum schreibt?
Oder bleibt seine Haftung wie gehabt in vollem Umfang erhalten, da er ja praktisch das Forum stellt?
Das Problem sind häufige Drohungen mit Rechtsmitteln durchzugreifen, wenn nicht bestimmte Beiträge gelöscht oder bestimmte andere Mitglieder gesperrt würden.
Eindeutig rechtswidrige Beiträge zu löschen ist kein Problem, jedoch sind viele Sachen so verworren, dass man meist erst ganze Foren lesen muß, um daraus z.B. eine Beleidigung abzuleiten.
Ebenso sieht ja die aktuelle Rechtssprechung den "Forenbetreiber" gern mal in der Vorabprüfungspflicht.
Dies alles zusammen erfordert einen sehr hohen Zeit- und administrativen Aufwand, welcher zu den Einnahmen in keiner Relation steht.
Andererseits richtet ja jeweils ein Administrator das Forum ein und sollte damit auch dafür in der Verantwortung stehen.
Welche Möglichkeiten bleiben einem als Forenhoster in diesem Dilemma?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Eine vollständige Haftungsabwälzung können Sie leider angesichts der derzeitigen insbesondere hanseatischen Rechtsprechung leider nicht erreichen.
Jedoch können Sie durch entsprechende Vertragsgestaltung erreichen, daß die Forenadministratoren in Mithaftung kommen und schlußendlich Sie von jeder Haftung freistellen und Ihnen jeden Schaden ersetzen müssen.
Dies würde bedeuten, daß Sie zwar verklagt werden können, aber die dadurch erlittenen Schäden (gerichts- und Anwaltskosten etc.) gegenüber den Administratoren geltend machen können.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.