Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich besteht ein Denkfehler, da das erstellen einer Datenschutzerklärung bereits unter die Ihnen verbotene Rechtsberatung fehlt. Leider machen das
viele Webmaster unerlaubt! Daher würde ich immer einen Anwalt mit ins Boot holen, denn Sie haben Recht, Sie haften voll und können das auch nicht ausschließen, da Sie es ja nicht dürfen!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen