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Haftung Tierarzt, Biss durch eigene Katze während Behandlung

22. November 2022 11:47 |
Preis: 40,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war mit meiner eigenen Katze beim Tierarzt zur Untersuchung. Ich bin keine routinierte Tierarztbesucherin und die Katze auch nicht.
Tierarzt forderte mich auf das Tier festzuhalten, er wollte Blut abnehmen. Die Katze fuhlte sich bedroht und biss sich in meinem Finger fest.
In der Folge hatte ich eine Infektion am Finger und musste operiert werden mit anschliessendem 9tägigen Krankenhausaufenthalt. Die weitere Behandlung ist noch nicht abgeschlossen und wird noch andauern.

Meine Frage: Hätte der Tierarzt vorausschauend/vorsorglich (ich denke rückblickend, dass die Wahrscheinlichkeit , dass Katze zubeisst, sehr hoch ist) mir einen Schutzhandschuh anbieten bzw die ebenfalls anwesende Tierarzthelferin mit dem Festhalten beauftragen müssen?

Besteht in diesem Fall eine eindeutige Haftung des Tierarztes für den mir entstandenen gesundheitlichen Schaden?

22. November 2022 | 12:49

Antwort

von


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70372 Stuttgart
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Frage "Hätte der Tierarzt vorausschauend/vorsorglich (ich denke rückblickend, dass die Wahrscheinlichkeit , dass Katze zubeisst, sehr hoch ist) mir einen Schutzhandschuh anbieten bzw die ebenfalls anwesende Tierarzthelferin mit dem Festhalten beauftragen müssen?" ist mit Ja zu beantworten.

Solche Schutzmaßnahmen hätten ergriffen werden müssen, alles andere war zumindest fahrlässig.
Vor allem hätte die Tierarzthelferin das übernehmen müssen.

Vor diesem Hintergrund wäre der Arzt bzw. seine Versicherung in Haftung zu nehmen, zumal auch Ihre Krankenversicherung Sie (sollte das noch nicht geschehen sein) schriftlich dazu befragen wird, wie dieses abgelaufen ist.

Das jedoch auf die Details ankommt und Fälle dennoch nicht ganz einfach rechtlich ablaufen, sollten Sie sich eine Anwältin oder einen Anwalt vor Ort nehmen, um die Sache weiterverfolgen zu lassen.

Ein Mitverschulden von Ihnen kann ich hier nicht erblicken. Dieses wirkt sich also nicht schadensmindernd aus.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

ANTWORT VON

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