Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie Sie durch Eigenrecherche bereits herausgefunden haben, ist die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber bei betrieblich veranlasster Tätigkeit begrenzt.
Bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer voll, d.h. er haftet auf Ersatz des gesamten Schadens.
Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer "in der Regel" voll, d.h. er haftet in den meisten Fällen auf Ersatz des gesamten Schadens, doch gibt es auch Ausnahmefälle, in denen die Ersatzpflicht gemindert ist.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht.
Meines Erachtens nach liegt mittlere Fahrlässigkeit vor.
Mittlere Fahrlässigkeit ist das "schlichte" Außerachtlassen der "im Verkehr erforderlichen Sorgfalt". Wenn es keine Anhaltspunkte für "leichteste" oder für "grobe" Fahrlässigkeit gibt, dann ist von mittlerer oder "normaler" Fahrlässigkeit auszugehen.
Ein Kugelschreiber gehört nicht in eine Hosentasche und wer Ihn dort aufbewahrt lässt die Sorgfalt, dass gerade beim Sitzen keine Flecken durch den Kugelschreiber entstehen, außer Acht.
Ihr Arbeitgeber müsste Sie verklagen und dann würde die Versicherung für Sie den Prozeß führen. Ihr Arbeitgeber hat keinen Direktanspruch gegen Ihre Versicherung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M. (Versicherungsrecht)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrech
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