Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Haft nicht angetreten

| 27. August 2014 10:15 |
Preis: 68€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von


13:19

Ich habe 2009 meine Haftstrafe (9 Monate) nicht angetreten (Strafe wegen nicht gezahlter Miete und Betrug).
Lebe seitdem in der EU(nirgends gemeldet), möchte aber gern wieder nach Deutschland da ich auch ein gutes Jobangebot bekommen habe und ich mein Leben in den Griff bekommen möchte.

Meine Frage:

Wie bekomme ich raus ob die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist? (außer bei der JVA oder Polizei zu klopfen)
Ich waere auch bereit Sozialstunden zu leisten.

Ist es möglich wieder ein normales Leben ohne Angst zu führen?

27. August 2014 | 11:37

Antwort

von


(140)
Oppenhoffallee 101
52066 Aachen
Tel: 0241505592
Tel: 0241543324
Web: https://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes gerne wie folgt.


Die Vollstreckungsverjährung beträgt in Ihrem Fall grundsätzlich fünf Jahre, § 79 Abs. 3 Nr. 4 StGB . Sie hat mit dem Tag begonnen, als Ihre Verurteilung rechtskräftig geworden ist. Dieses Datum teilen Sie nicht mit.

Die Vollstreckungsverjährung kann theoretisch ruhen, § 79a StGB , wobei nach Ihrer Schilderung ein solcher Fall nicht einschlägig sein dürfte.

Zudem kann die Vollstreckungsverjährung verlängert werden. Hierzu heißt es in § 79b StGB :

"Das Gericht kann die Verjährungsfrist vor ihrem Ablauf auf Antrag der Vollstreckungsbehörde einmal um die Hälfte der gesetzlichen Verjährungsfrist verlängern, wenn der Verurteilte sich in einem Gebiet aufhält, aus dem seine Auslieferung oder Überstellung nicht erreicht werden kann."

Der Verurteilte muss sich in einem Gebiet aufhalten, aus dem seine Auslieferung oder Überstellung nicht möglich ist. Dass sich der Verurteilte in einem Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhält, muss aber feststehen.

Auch dass diese Voraussetzungen vorliegen, ist eher unwahrscheinlich.


Sichere Auskunft ist nur möglich, wenn ein Anwalt Einsicht in Ihre Akte genommen hat.

Die Akteneinsicht sollte allerdings aus taktischen Gründen erst vorgenommen werden, wenn die fünf Jahre nach Rechtskraft abgelaufen sind, damit nicht noch ggf. ein Ruhen oder eine Verlängerung - in Ihrem Fall um zweieinhalb Jahre - herbeigeführt werden kann.



Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Hierzu dient das vorliegende Forum. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen.

Sollte noch eine Unklarheit bestehen, können Sie selbstverständlich gerne von der kostenfreien Nachfragemöglichkeit Gebrauch machen.


Ebenso stehe ich für eine weitergehende Tätigkeit gerne zur Verfügung.


Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz

Rückfrage vom Fragesteller 27. August 2014 | 11:47

Vielen Dank fuer Ihre Antwort.
Das Urteil ist vom Juni 2009.
Haftantritt waere September 2009 gewesen.

Wie kann ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen um
Ihnen die Angelegenheit zur Prüfung übergeben zu dürfen?

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 27. August 2014 | 11:48

Vielen Dank fuer Ihre Antwort.
Das Urteil ist vom Juni 2009.
Haftantritt waere September 2009 gewesen.

Wie kann ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen um
Ihnen die Angelegenheit zur Prüfung übergeben zu dürfen?

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 8. September 2014 | 06:18

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. September 2014
5/5,0

ANTWORT VON

(140)

Oppenhoffallee 101
52066 Aachen
Tel: 0241505592
Tel: 0241543324
Web: https://www.momm-und-huppertz.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, Ordnungswidrigkeiten