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Händerverträge nach Fernabsatzgesetz - Widerruf trotz Öffnung?

10. Juni 2008 14:54 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
ich habe bei ebay 2 Händyverträe abgeschlossen. Dazu sollte es ein Handy geben. Das Handy habe ich immer noch nicht (angeblich Lieferprobleme). Ich habe allerdings beide Verträge schon "geöffnent". Bedeutet die Simkarten aus dem Briefumschlag gelöst und eine Simkarte bereits in ein Handyeingelegt, aber keine SMS und keinen Anruf getätigt, lediglich eine Netzanfrage (*135#, um die Telefonnummer rauszukriegen).

Nun habe ich keine Lust mehr hinter dem Anbieter hinterher zutelefonieren. Kann ich trotzdem gebrauch von meinem Widerrufs recht machen? Die Frist dürfte theoretisch noch gar nicht begonnen haben, da ich ja das Handy noch nicht habe. Der Anbieter meinte immer wieder er könne kein Widerruf anbieten und würde mir stattdesen alle aufkommenen Kosten erstatten. Damit bin ich aber nicht einverstanden.

Ist das alles so richtig durchdacht, oder habe ich einen Fehler gemacht? Der Händler ist professioneller Ebayhändler und muss (tut er laut AGB auch) ein Widerrufsrecht anbieten.

Vielen Dank!

10. Juni 2008 | 15:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

da Sie die Öffnung nur zum Testen der Funktionstüchtigkeit vorgenommen haben, entfällt das Widerrufsrecht dann auch beim Entsiegeln nicht.

Daher sollten Sie auf das Widerrufsrecht bestehen.

Ob die Frist schon in Gang gesetzt worden ist, lässt sich so nicht beantworten, da die Widerrufsbelehrung in Schriftform vorliegen müsste und dazu Angaben in eBay-Angebot nicht ausreichend sind. Lassen Sie mir doch bitte direkt die Aktionsnummer zukommen, damit ich dann die Antwort ergänzen kann.

Daneben sollten Sie wegen Verzuges (wenn die Lieferung des Handy an eine bestimmte Frist gebunden gewesen ist) auch den Rücktritt vom Vertrag erklären.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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