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Habe ich Anrecht auf Berufsunfähigkeitsrente?

| 29. Mai 2016 20:19 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Bärbel Müssig-Klein

Zusammenfassung

Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung Voraussetzungen der Vorversicherungszeiten und eventuelle Ausnahmen

Sehr gehrte Damen und Herren,

ich bin seit 1998 an einer Psychose erkrankt.
Leider hatte man bei der LVM meinen Antrag auf Rente im Jahr 2005 abgelehnt. Da ich die versicherungsrechtlichen Vorraussetzungen nicht erfüllt hatte (nicht genügend gearbeitet).
Dann hatte ich Hartz 4 beantragt und habe ein wenig als freiberuflicher Selbstständiger gearbeitet. Immer nur mit Unterstützung durch Hartz 4. Und immer wieder von Krankenhausaufenthalten unterbrochen.
Ich hatte mich auch immer wieder gesund schreiben lassen, mit Hoffnung auf Besserung.
Das Problem sind die starken Medikamente, die mich nicht richtig belastbar machen. Ich kann mich nicht lange konzentrieren. Und kann nur 1-2 h am Stück arbeiten. Dann kommt die Müdigkeit.
Jetzt bin ich verheiratet und hoffe, dass ich ein wenig Geld aus dem Rententopf bekommen kann. Ich bin jetzt seit Februar krank geschrieben.
Die Rentenstelle, sagte mir jetzt, dass ich in den letzten 5 Jahren Rentenpunkt gesammelt haben muss, um einen Anspruch auf EU Rente zu bekommen.
Stimmt das wirklich?
Ich hatte von einem Fall gehört, bei dem ein junger Mann ebenfalls an einer Psychose erkrankt ist, und nie gearbeitet hatte. Er bekommt jetzt eine Rente.
Wie kann das sein?
Gibt es im Gesetz etwa eine Sonderreglung?
Immerhin hatte ich durch viele Jahre Hartz 4 einen Rentenanspruch von der LVM schriftlich erhalten.
Ich glaube, das war bis 2011 gesetzlich noch möglich gewesen.

Habe ich in meinem Fall ein Anrecht auf eine staatliche Rente?
Ich bin 37 Jahre alt.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Stüber

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider kann ich Ihnen keine positive Antwort geben. Das Rentensystem sieht die Rente wegen voller Erwerbsminderung und wegen teilweise Erwerbsminderung vor, grundsätzlich Voraussetzung ist dass die gesetzliche Wartezeit erfüllt ist. Dieses sind 5 Jahre.. Daneben müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dieses sind 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren. Zwar ist es richtig, dass es eine Ausnahme von dieser Regelung gibt, diese betrifft allerdings Berufseinsteiger, die noch keine fünf Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben und einen Arbeitsunfall erlitten oder eine Berufskrankheit erworben haben. Dann reicht es aus, dass zumindest einen Monat versicherungspflichtig gearbeitet wurde. Ansonsten gibt es für Sie leider keine Ausnahme. Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen hier keine bessere Antwort geben kann, das Rentensystem sieht hier keine andere Lösung vor



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 31. Mai 2016 | 09:54

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