Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider kann ich Ihnen keine positive Antwort geben. Das Rentensystem sieht die Rente wegen voller Erwerbsminderung und wegen teilweise Erwerbsminderung vor, grundsätzlich Voraussetzung ist dass die gesetzliche Wartezeit erfüllt ist. Dieses sind 5 Jahre.. Daneben müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Dieses sind 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren. Zwar ist es richtig, dass es eine Ausnahme von dieser Regelung gibt, diese betrifft allerdings Berufseinsteiger, die noch keine fünf Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben und einen Arbeitsunfall erlitten oder eine Berufskrankheit erworben haben. Dann reicht es aus, dass zumindest einen Monat versicherungspflichtig gearbeitet wurde. Ansonsten gibt es für Sie leider keine Ausnahme. Es tut mir sehr leid, dass ich Ihnen hier keine bessere Antwort geben kann, das Rentensystem sieht hier keine andere Lösung vor
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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