Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Wenn Sie durch eine Krankheit verhindert sind, dann müssen Sie eine Terminverlegung nach § 227 ZPO
(Zivilprozessordnung) beantragen. Dieser Antrag sollte schriftlich erfolgen, wegen der Kurzfristigkeit vorab per Telefax mit dem Hinweis „Eilt! Terminsache! Termin heute um …. Uhr!" oder dergleichen. Das ärztliche Attest sollte beigefügt bzw. darauf hingewiesen werden, dass es nachgereicht wird. Zusätzlich empfehle ich bei der zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts anzurufen und den Schriftsatz anzukündigen.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
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