Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Ergebnis lässt sich so etwas vereinbaren. Der Kaufpreis wäre X Euro, und bei einem Weiterverkauf wären (zusätzlich) Y Euro an den damaligen Verkäufer zu zahlen. Lassen Sie sich dazu von dem beurkundenden Notar beraten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
5. Juni 2021
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09:50
Antwort
vonNotar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
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Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht