Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Schuldner der Grundsteuer sind diejenigen, dem das Grundstück zuzurechnen ist, § 10 GrStG. Dies sind in den meisten Fällen die Grundstückseigentümer.
Ohne Vereinbarung kann die Grundsteuer nicht umgelegt werden. Es bedarf also eines Mietvertrages etc. Ohne diesen können Sie den Vater nicht zwingen,
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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