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Grundsicherung im Alter, Ehrenamt

| 19. Februar 2025 16:53 |
Preis: 55,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


18:40

Guten Tag,
ich beziehe Grundsicherung im Alter und möchte ein Ehrenamt übernehmen.
Gibt es für eine Aufwandsentschädigung Freibeträge, die nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden?
Wenn ja, wie hoch sind diese ?

19. Februar 2025 | 18:01

Antwort

von


(473)
Westerstr. 24
28857 Syke
Tel: 04242/5740585
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gem. § 82 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 XII sind Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, soweit sie den Betrag in Höhe von 3.000 € kalenderjährlich nicht überschreiten nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Der Freibetrag gem. § 82 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 SGB XII gilt jedoch nur für Einnahmen, die nach den §§ 3 Nr. 12, 26, 26a EStG steuerfrei sind, also auch solche Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Beschäftigung.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Rückfrage vom Fragesteller 19. Februar 2025 | 18:24

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt El-Zaatari,
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.

Bei einem Freibetrag von 3000 Euro jährlich könnte ich bis zu 250 Euro monatlich als Aufwandsentschädigung bekommen; die Grundsicherung bleibt dabei unangetastet.

Habe ich das richtig verstanden?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Februar 2025 | 18:40

Sehr geehrter Fragesteller,

das haben Sie richtig verstanden. Das Einkommen darf nicht angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 21. Februar 2025 | 07:33

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