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Grundsicherung Kind nach Ausbildung?

| 24. Januar 2025 19:43 |
Preis: 51,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo.

Folgende Konstellation:
Kind ist 23, hat Ende Februar sein Bachelor Studium abgeschlossen und muss ein Semester warten bis es im Ausland ein Masterstudium anschliesst. Kind wohnt im Haushalt der Eltern.
Kann das Kind Grundsicherung beantragen (wegen Krankenkasse etc)? Haften die Eltern noch wenn das Kind eine Berufsausbildung abgeschlossen hat? Wenn ja, gilt dann diese 100.000 Euro Bruttoeinkommen Regel?

24. Januar 2025 | 20:37

Antwort

von


(2984)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,

im Wartesemester sind Sie und die Kindesmutter nach meinem Dafürhalten nicht unterhaltspflichtig. Diese Zeit muss das Kind mit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit überbrücken. Es wird aber auch die Auffassung vertreten, dass im Rahmen der gesamten Ausbildung das Wartesemester noch eine Unterhaltspflicht begründet.

Das Kind kann aber Grundsicherung, jetzt Bürgergeld, beantragen. Das Kind wird aber Vorschläge zur Aufnahme einer Tätigkeit nachkommen müssen.

Die von Ihnen angesprochene 100.000,00 € Regelung gilt im Verhältnis zu dem Kind nicht. Sie ist im Falle von Leistungen nach dem SGB XII anwendbar, nicht aber, wenn das Kind Bürgergeld erhält.

Von den obersten Gerichten wird die Auffassung vertreten, dass die Unterhaltspflicht auch für den Masterstudiengang besteht, wenn ein Zusammenhang zum Bachelor Studium besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle



Bewertung des Fragestellers 24. Januar 2025 | 21:11

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