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Grunderwerbsteuer bei Hauskauf von Erbengemeinschaft

18. November 2019 14:33 |
Preis: 40,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


15:42

Hallo,

meine Großmutter ist Anfang 2019 verstorben. Erben sind Ihre Töchter (meine Mutter und meine Tante)

Die Erbengemeinschaft - bestehend aus meiner Mutter und deren Schwester (meiner Tante) hat das Haus meiner Großmutter geerbt.

Ich habe das Haus nun von dieser Erbengemeinschaft gekauft; mein Notar meinte es könne sein, das ich in diesem Fall KEINE Grunderwerbsteuer bezahlen muss.

Im notariellen Kaufvertrag ist als Verkäufer "Erbengemeinschaft..." und als Käufer "..Sohn von...." vermerkt.

18. November 2019 | 15:13

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Der Erwerb ist tatsächlich befreit von der Grunderwerbssteuer. So auch das Finanzministerium des Bundeslandes Saarland, FM Saarland, Erl. v. 10.7.2017 – S 4505-2#002-2017/86640 .

Hintergrund ist folgender, der Erwerb durch Ihre Mutter wäre von Grunderwerbssteuer befreit, der Erwerb durch Sie von Ihrer Mutter ist ebenfalls von der Grunderwerbssteuer befreit, so dass auch der abgekürzte Übertragungsweg steuerfrei ist.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt




Rückfrage vom Fragesteller 18. November 2019 | 15:19

Sehr geehrter Herr Braun,

herzlichen Dank für diese für mich erfreuliche Nachricht.

Was bedeutet aber genau das mit dem "abgekürzten Übertragungsweg"?!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. November 2019 | 15:42

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Das bedeutet, wenn Ihre Mutter als Miterben von der Erbengemeinschaft erworben hätte, wäre dieser Erwerb von der Grunderwerbssteuer befreit, wenn Sie von Ihrer Mutter erworben hätten, wäre dieser Erwerb ebenfalls von der Grunderwerbssteuer befreit.

Sie haben nun, direkt von der Erbengemeinschaft erworben, mithin "abgekürzt", trotz dieser Abkürzung ist der Erwerb von der Grunderwerbssteuer befreit, denn eigentlich ist der (anteilige) Erwerb von Ihrer Tante nicht von der Grunderwerbssteuer befreit, so bleibt es aber bei der Befreiung.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt

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