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Google Mail: Passwort vergessen & Wiederherstellung scheitert

26. August 2019 21:11 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


21:10

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe seit über 10 Jahren ein E-Mail-Konto bei Google Mail. Ich habe nun das Passwort vergessen und kann auch den Zettel, auf dem ich mir dieses mal notiert hatte, nicht mehr finden. Die von Google angebotene Passwort-Wiederherstellung scheitert: Zwar habe ich sogar zwei Telefonnummern mit dem Konto verknüpft, kann den SMS-Code von Google auch eintippen, jedoch weiß ich auf zwei Standard-Fragen (Vielfliegernummer & Erstellungsdatum des Kontos) keine Antwort, da ich vor über 10 Jahren gar keine Vielfliegernummer hatte und das Erstellungsjahr und -monat nun eben auch schon sehr lange her ist.

Da über das Konto diverse andere Dienste laufen und es natürlich auch persönliche Erinnerungen enthält, benötige ich wieder Zugriff auf das Konto.

Meine Frage: Habe ich einen durchsetzbaren Anspruch auf Zugang zu meinem E-Mail-Konto?

Weitere, unter Umständen sachdienliche Informationen: Das E-Mail-Konto lautet auf meinem Namen (Vorname.Nachname@). Ob ich bei der Registrierung vor über 10 Jahren auch meine Anschrift angegeben habe kann ich nicht genau sagen. Wie bereits erwähnt ist meine Handynummer dort registriert. Monatlich bucht Google 1,99€ von meinem PayPal-Konto ab für zusätzlichen Speicherplatz.

Ich freue mich über Ihre Antwort.

26. August 2019 | 21:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich besteht im Rahmen des mit Google geschlossenen Nutzungsvertrages über einen Google Account ein durchsetzbarer Anspruch auf Zugang zum E-Mail Account. Sie sind allerdings in der Beweislast dafür, dass Sie tatsächlich Inhaber des Accounts sind. Über die IP kann dieser Nachweis nicht mehr geführt werden, da die Anschlussdaten nicht mehr zurückverfolgbar sind nach so langer Zeit.

Der Nachweis könnte aber zumindest darüber geführt werden, dass Sie per Paypal für den zusätzlichen Speicherplatz bezahlen, wenn Sie beweisen der Inhaber des Paypal Kontos zu sein. Dies sollte Ihnen problemlos gelingen.

Sie sollten vor der Einschaltung eines Anwaltes aber versuchen, alle Tipps durchzuprobieren, die hier erwähnt sind:

https://support.google.com/accounts/answer/7299973?hl=de


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 27. August 2019 | 21:02

Sehr geehrter Herr Dietrich,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch folgende Fragen dazu:

- In welchem Land wäre der Gerichtsstand?
- Von welcher Jurisdiktion ist das Recht anwendbar?
- Können Sie Beispiele für eine solche Beweisführung geben?
-- Ich habe mir beispielsweise eine Reihe von Mails von dem in Frage stehenden Konto an ein ein anderes Mail-Konto von mir weitergeleitet, so auch eine Mail von einem Fotografen, der mir Bewerbungsbilder zugeschickt hat. Auch habe ich mir Mails von meinem damaligen Arbeitgeber weitergeleitet.

Mit besten Grüßen,

der Fragesteller

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. August 2019 | 21:10

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Google hat eine Niederlassung in Hamburg, sodass man dort klagen könnte nach deutschem Recht.

Die Beweisführung ist etwa möglich, wenn Sie einen Ausdruck Ihrer Paypal-Kontoübersicht einreichen, auf der die Transaktion an Google ersichtlich ist.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.


Viele Grüße
Alexander Dietrich

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