Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst bitte ich leider um Klarstellung des Sachverhaltes: sah in meinem Profil, das es tatsächlich eine überzogene negativ Bewertung auf meinem Konto gibt
War die Bewertung in Ihrem Namen geschrieben? Oder war sie missbräuchlich in Ihrem Konto veröffentlicht oder meinen Sie in "seinem" Konto.
Dies müsste ich wissen. Denn wenn die Bewertung nicht von Ihnen stammt und missbräuchlich veröffentlicht wurde, so müssen Sie Strafanzeige stellen. Wenn in "seinem" Profil diese Bewertung war und nicht von Ihnen, können Sie dies an Eides statt versichern.
Selbst wenn die Bewertung von Ihnen stammt, müsste geprüft werden, ob der Arzt überhaupt kündigen dürfte.
Sie beide haben einen Dienstvertrag abgeschlossen. Dabei haben beide Parteien nach §630a BGB
besondere Treuepflichten. Eine Kündigung dieses Vertrages ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Rechtsprechung billigt eine Kündigung bei voller Praxis und damit fehlenden Terminen sowie mit Wegfall des Vertrauensverhältnisses (hier vom Arzt so angegeben) zu.
Damit darf der Arzt bei einer solchen Bewertung durchaus kündigen.
Das gilt aber nicht zur Unzeit, d.h. wenn Sie also bezüglich der Nachsorge dringend auf ärztliche Beratung angewiesen sind, keinen anderen Arzt finden oder noch ein Notfall vorliegt. Dann besteht einen Behandlungspflicht.
Teilen Sie mit, wie lange die Nachsorge noch erforderlich ist. Wenn dies z.B. nur ein Termin ist, der in Kürze stattfinden muss und Sie keinen anderen Arzt finden, setzen Sie diesem eine Frist und verlangen die Behandlung. Sollte er dies ablehnen und Ihnen entsteht ein Schaden, bestünde hier ein Anspruch auf Schadensersatz.
Sie müssen aber auch nachweisen, dass kein anderer Arzt Sie nimmt. Also müssen Sie bei anderen Ärzten unter Nachweis nachfragen (z.B. per Mail).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Guten Tag,
vielen Dank für die rasche Mitteilung.
Ganz ausführlich wollte ich das nicht schreiben, da der Beitrag leider öffentlich ist, nicht das er das auch liest, und glaubt dass das die selbe Person ist und für überzogen hält.
Daher beantworte ich einmal ihre Fragen so gut ich kann, sonst musss ich im Nachgang ihnen eine E-Mail schreiben.
Die Bewertung wurde bedauerlicherweise unter meinem Nicknamen geschrieben, mich verwunderte, als ich seinen Brief las, das es einen überzogenen negativen Internetbeitrag gepostet haben soll, denn ich hatte zwar mehrere Bewertungen geschrieben, aber alle positiv, ich gab 4 von 5 möglichen Punkten, mit der Begründung das der Stern Abzug auf die Unfreundlichkeit der Helfer beruht, da sehe ich nichts schlimmes dran., ich sah bei Google Maps nach, da sieht man z.G die Rezessionen die über das Konto geschrieben wurde, ich staunte selber nicht schlecht, und konnte verstehen das mein Arzt so reagiert, hätte ich vermutlich auch, als ich dann bei meinen E-Mails nach sah, hatte ich von Google eine E-Mail erhalten am 8. September 2020 (man bekommt von Google immer eine E-Mail, wenn von einem verfasste Rezessionen oder Fotos große Beliebtheit haben bzw häufig angesehen wurden) und laut der E-Mail wurde dieser Beitrag unter meinem Nicknamen am 20. September "2019" verfasst, meine Op war aber am 24.08.2020, mein erster Besuch nach der Op war am 07. der Brief vom 09.09.20 das heißt ich müsste die Bewertung zwischen dem 07. und 09. September geschrieben haben, nur wurde diese ein Jahr vor der Op geschrieben, woher soll ich heute wissen ob ich nächstes Jahr eine OP habe, und wie es danach ist, ein Blick in die Zukunft ist für mich unmöglich, hellsehen kann ich leider nicht.
Die Bewertung wurde unter meinem Namen (Nicknamen tatsächlicher Name und Mail nicht sichtbar), veröffentliche wurde sie in seinem Unternehmensprofil, wir hätten eigentlich am 5. nächsten Monats einen Termin, der wurde auf Fax-Anfrage per Mail abgesagt, da er ja im Brief angibt das ich nicht mehr vorstellig werden soll und erst am 7. September dort war.
Wir haben nur 3 nuklearmedizinische Praxen, die von der wir schreiben, die sind zu dritt, will der einen einen nicht behandeln, wollen die anderen das auch nicht (da es sich ja um eine Gemeinschaftspraxis handelt, bewertet man ja quasi alle die in der Praxis sind, und nicht nur den eigenen Arzt, selbst wenn man ihn meint) stattessen bekomme ich einen Kontaktweg - Verbot nacheinander, erst 3 Tage nach der Op, E-Mail kürzlich Fax, Telefon geht er gar nicht erst drauf ein, als nächstes folg der Postweg, Praxisvorstellung steht ja schon im Brief, in der zweiten Praxis wurde ich wegen neurologischer Behandlung und motorischer Ausfälle für psych... krank tituliert, die dritte ist unfreundlich, Krankenhäuser, verweisen auf niedergelassene Ärzte, daher kommt das eigentlich nicht in Frage, außerhalb von dem Wohnort ist zu Aufwendig, da ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen bin und es zu Aufwendig ist.
Mit dem notwendigen nicht mehr gegebenen Vertrauensverhältnissens, kam mein Arzt aber erst nachdem er diese Rezession gesehen hat, ich glaube das seine Entscheidung aus Kränkung heraus entstanden, wobei er um Missverständnisse zu vermeiden bei dem erst operativen Termin plötzlich ungefragt eine Helferin dabei hatte, und betonte das wir nur Schilddrüse machen würden, was anderes haben wir auch nicht gemacht, ich habe im per Mail lediglich die Fragen beantwortet die er mir vor Ort stellt, oder wenn ich ihn nicht ans Telefon bekam per Mail mitgeteilt was ich habe sagen wollen, da er aber mit Mails überfordert ist, jede einzelne E-Mail ausdruckt und abheftet beschwerte er sich auch über volle Akten die angeblich alle hauptsächlich aus E-Mails statt seiner Arztbriefen bestünde..
Mir wurde die Schilddrüse entfernt, demnach sind Nachsorge-/Verlaufskontrollen, in Jährlichen Abständen (1-2x im Jahr) notwendig.
Sind weitere Antworten erforderlich müsste ich eine E-Mail schreiben, da Nachfragen leider nur einmal möglich ist:
Würde es das Verhältnis/die Situation nicht noch schlimmer werden lassen wenn noch Juristen mit im Spiel sind? Eine Bekannte meinte schon das wenn Patienten gegen Ärzte vorgehen, würden Patienten immer denn kürzeren ziehen, letztes Jahr hat mein ehemaliger Hausarzt per Anwalt Google angeschrieben, und forderte von sämtlichen Nutzern die eine negative Bewertung abgegeben haben, egal ob nur einen Stern und egal ob mit oder ohne Text, das diese gelöscht werden, (nicht nur meiner) auch nur per Nutzernamen), bei meinem wurde zusätzlich behauptet dass das ein Rachefeldzug war ich ihn massiv belästigt hätte und meine Bewertung mit ihm als Arzt nichts zutun gehabt habe, so das ich die Zusammenarbeit gekündigt habe.); Die Helfer um den Arzt denn es hier geht, meinen auch, ihn dazu zwingen mich zu behandeln, oder gar ein klärendes Gespräch zu führen, kann man ihn nicht zwingen.
Hausarzt meint nur ich solle Abwarten, manche meinen Sich zu entschuldigen, andere raten von ab, von ihm kommt immer nur das keine Zeit zu antworten ist, weder er noch die andren im Team, Schilddrüsen Fragen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung zu stellen, und alle anderen Fragen den dazugehörigen Fachdisziplinen zu stellen sind, geantwortet.
MfG
Wenn Sie nicht die Wahl des Ausweichens haben, sollten Sie sich kurzfristig an die Ärztekammer wenden und Ihr Problem schildern - oder Sie stellen die Situation nochmal schriftlich klar. Ich gebe Ihnen Recht, dass es nicht besser wird, wenn Sie einen Anwalt einschalten. Bieten Sie vielleicht an, dass Sie die Bewertung modifizieren oder abändern und er dann die Nachsorge noch macht. Prinzipiell haben wir Meinungsfreiheit, aber er hat eben leider auch Vertragsfreiheit. Sie ziehen da - so leid es mir tut - den Kürzeren!!!
Gehen Sie auf ihn zu und versuchen, etwas auszuhandeln - vielleicht wäre auch eine neutrale Person zu empfehlen.
Da ich immer ein Freund offener Worte bin, kann ich leider sagen, dass die Beauftragung einen Anwaltes nur unnötige Kosten verursacht und letztendlich kein Ergebnis bringen wird! Daher rate ich zu obigem Vorgehen!
Ich halte die Daumen!