im Rahmen eines Gewinnspiels will unsere Firma 2x2 Karten für ein attraktives Fußballspiel verlosen. Wir wollen das Gewinnspiel so gesalten, dass wir dadurch sowohl mehr Umsatz generieren können, als auch mehr Kunden aquirieren. Welche Gewinnspiel-Möglichkeiten hat man in diesem Zusammenhang, ohne sich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen oder womöglich Gefahr zu laufen eine Abmahnung zu bekommen?
Ihre Frage ist zwar sehr pauschal gestellt, sicherlich läßt sich Ihr Vorhaben umsetzen.
Hier sind insbesondere die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des UWG einzuhalten.
Es darf natürlich keine Irreführung vorliegen (also über Inhalte insbesondere Gewinnmöglichkeiten), außerdem darf die Teilnahme nicht an den Absatz einer Ware oder Dienstleistung gekoppelt sein.
Dieses läßt sich ebenfalls vermeiden.
Sollte das Gewinnspiel über Facebook laufen, wären zusätzlich noch die Gewinnspiel-Richtlinien von Facebook zu beachten.
Im Ergebnis sollten Sie unter Schilderung des konkret geplanten Spielablaufs die Umsetzung der Gewinnspieldurchführung anwaltlich betreuen lassen. Sehr gerne steht Ihnen auch meine Kanzlei hierfür zur Verfügung.
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht