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Gewerbliche Zulassung Fass-Saunaanhänger

6. Februar 2015 11:19 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


14:42

Guten Tag,

gestern war ich bei meiner Kfz-Zulassungsbehörde, um meinen Anhänger, bei der eine Fasssauna drauf steht, als gewerbliches Selbstmieterfahrzeug anzumelden. Da ich Fasssaunen gewerblich verkaufe, habe ich selbstverständlich eine Gewerbeanmeldung. In dieser steht auch der Wortlaut "Vermietung von Fasssaunen und Badezubern". Nun hat die Kollegin von der Zulasssungsbehörde mir gestern grosse Schwierigkeiten bereitet. Sie meinte, dass der Anhänger nicht gewerblich angemeldet werden kann, da ich ein Saunageschäft lt. Gewerbeanmeldung betreibe und es müsste für die Zulassung des Anhängers ein Gewerbe angemeldet sein mit der Bezeichnung "Anhängervermietung". Ich möchte den Anhänger unbedingt gewerblich anmelden, damit meine Kunden den Anhänger selbst auch fahren dürfen.
Ich kann doch kein zusätzliches Gewerbe mit Anhängervermietung anmelden, dies entspricht doch nicht meinen Tätigkeitsbereich, ich vermiete eine mobile Fasssauna und keine Anhänger.
Wie ist hier die Rechtslage?

6. Februar 2015 | 11:48

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Der Passus „Vermietung von Fasssaunen und Badezubern" lässt im Hinblick auf die Zulassung für den Straßenverkehr leider in der Tat noch einen Interpretationsspielraum offen, auf den sich die Zulassungsbehörde jetzt wohl bezieht – von „mobil" ist ja im Zitat nicht die Rede und die Fasssauna dürfte sich – so habe ich es verstanden – auf einem Anhänger befinden. Um abschließend beurteilen zu können, ob die bisherige Genehmigung ausreichend ist oder tatsächlich eine Erweiterung vorgenommen werden muss, müsste Akteneinsicht beim Gewerbeamt genommen werden.

Hiermit sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen; in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 6. Februar 2015 | 12:59

Danke für die schnelle Rückantwort. Würde dies bedeuten, wenn in der bestehenden Gewerbeanmeldung stehen würde: "Vermietung von mobilen Fasssaunen und mobilen Badezubern (auf Kfz-Anhänger)" wäre dies dann in Ordnung? Ich würde in diesem Fall eine Gewerbeummeldung vornehmen. Auf Ihr Angebot mit der Akteneinsicht komme ich gegebenenfalls zurück.

Danke im Voraus für eine kürze Rückinfo.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Februar 2015 | 14:42

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Ob das Problem auch mit dem Zusatz "mobil" bereits gelöst werden kann, ist an dieser Stelle leider nicht abschließend zu beurteilen, da mir keine Informationen darüber vorliegen, ob die Fasssauna nach Art und Umfang überhaupt genehmigungsfähig ist. Aber die Genehmigung wird nur erteilbar sein, wenn das Gewerbe sich auch ausdrücklich auf die Vermietung von auf einem Anänger befindlichen Fasssauna bezieht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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