Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Das Fahrerlaubnisrecht kennt die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses der Belegart „O", also zur Vorlage bei Behörden, normalerweise zur Erteilung der Klassen „D", also für Busse.
Sofern Sie jedoch keinen „Bus-Führerschein" anstreben sollten, stellt sich die Frage, weshalb die Fahrerlaubnisbehörde die Vorlage dennoch verlangt. Hintergrund kann natürlich die Art des Verkehrsdeliktes aus dem Jahr 2008 sein, welche mir nicht bekannt ist. Da offenbar erwogen wird, von Ihnen eine MPU zu verlangen, will die Behörde ggf. im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens hiervon absehen, wenn das Führungszeugnis vorgelegt wird. Dies erscheint aber fragwürdig, denn wenn die MPU (z.B. bei Drogen im Straßenverkehr) zwingend ist, kann sie durch das Führungszeugnis nicht abgewendet werden. Sollte das Führungszeugnis jedoch „sauber" sein und die Behörde Ihnen deshalb rein praktisch die MPU ersparen sollte, entstünde Ihnen ggf. durch die Vorlage kein Nachteil.
Sie sollten einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Einsicht in Ihre Fahrerlaubnisakte und Ihrer weiteren Vertretung beauftragen. Dieser kann abschließend die für Sie beste Vorgehensweise ermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
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