Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage:
"Gilt die Tageszulassung vom August 2014 als erstzulassung, so dass der Wagen weiterhin zulassungsfähig bleibt oder muss ich ihn noch schnell anmelden?"
Antwort:
Kurz gesagt: JA, die Tageszulassung gilt als Erstzulassung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Grasel
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 23.08.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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23.08.2015
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22:59
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Grasel
Heßstraße 90
80797 München
Tel: 089 / 12 66 73 0
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Rechtsanwalt Mathias Grasel
Fachanwalt für Strafrecht