Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter BerÜcksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Vertraglich vereinbart ist, dass der Vermieter die Büroräume und deren Inhalt entsprechend versichert.
Sobald der Vermieter die Versicherungen kündigt und damit der Versicherungsschutz vollständig entfällt, verhält sich der Vermieter vertragsbrüchig.
Eine außerordentliche Kündigung ist durchaus möglich. Eine solche ist für beide Vertragsparteien stets möglich, wenn ein wichtiger Grund nach § 543 BGB
vorliegt.
Das ist dann der Fall, wenn dem Mieter unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf des Vertrages oder einer Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.
In Ihrem Fall ist der Vermieter zum einen vertragsbrüchig, weil er die Versicherungen gekündigt hat.
Darüber hinaus wurde in das Objekt mehrfach eingebrochen. Allerdings reicht ein einmaliger Einbruch nicht aus, um einen Mietvertrag zu kündigen.
Vorliegend muss aber die Gesamtheit der Umstände herangezogen werden. Im Ergebnis ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten überblick verschaffen und meine AusfÜhrungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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