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Gewerbemiete pro Quadratmeter für vermietete GRÜNFLÄCHEN

| 28. Januar 2024 18:14 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich vermiete seit Jahren eine Büro-Gebäude, wofür ich 12,50 Euro pro Quadradmeter montalichen Mietzins bekomme, laut einem öffentlich bestellten Gutachter für Gewerbemieten. Das Gebäude befindet sich in Berlin-Marzahn. Vor dem Gebäude befindetet sich eine sogenannte Grünfläche, die ebenfalls an den selben Mieter vermietet ist. Diese Fläche wird von dem Mieter regelmäßig gepflegt und in Ordnung gebracht. Diese Grünfläche ist Bestandteil des Mietvertrages.

Ich möchte wissen, wie viel Miete ich pro Quadratmeter verlangen kann für diese Grünfläche, die sich vor dem vermieteten Gebäude befindet?

Bitte nur antworten, wenn hierfür fundierte gesetzliche Regelungen vorliegen, also ein schriftlicher Nachweis erbracht wird zu einer Antwort mit Paragraphen etc.

28. Januar 2024 | 19:21

Antwort

von


(1251)
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
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Guten Abend,

wenn Sie als Vermieter die Gartenbenutzung nicht nur aus Gefälligkeit, sprich ohne entsprechende Ergänzung des Mietvertrags, gestatten, ist diese auch nicht frei widerruflich.

Für die Berechnung der Höhe einer fraglichen Miete für die Gartenfläche könnte auf bestehende Rechtsprechung zurückgegriffen werden:

Der Bundesgerichtshof entschied etwa, dass selbst der Blick auf einen gepflegten Garten die Lebensqualität erhöht und die Mieter insoweit zur Kasse gebeten werden dürfen (BGH, Urteil vom 26.05.2004, Az. VIII ZR 135/03).
So ist etwa eine Mietminderung, wenn die Gartennutzung entzogen wird, in Höhe von 5% möglich und anerkannt (Urteil AG Bergisch Gladbach, Az. 60 C 602/88).
Bei einer nur eingeschränkten Nutzbarkeit, weil zB der Garten als Lager für Baumaterial dient, ist eine Mietminderung von 5% möglich (LG Osnabrück, Az. 1 S 39/85, aus WM 1986, S. 93).

Im Umkehrschluss dürfte demnach eine Wertsteigerung von 5% des Mietpreises durch die Gartennutzung möglich sein.

Alternativ dürfte ein entsprechendes Sachverständigengutachten über den Zuschlag der Gartennutzung einzuholen sein.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch örtliche Besonderheiten.
Das Amtsgericht Berlin Wedding lehnte etwa einen solchen Zuschlag für eine Gartennutzung ab, weil nach dem Berliner Mietspiegel ein solcher Garten nicht als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen sei und dieser in den Merkmalgruppen keine Erwähnung finde (AG Wedding, Urteil vom 10.01.2012 – AZ 20 C 315/11).

Davon losgelöst können aber gem. § 2 Nr. 10 BetrKV die Kosten der Gartenpflege grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden.

Beste Grüße


Ergänzung vom Anwalt 29. Januar 2024 | 13:33

Es bleibt zu ergänzen, dass für Gewerbeimmobilien grundsätzlich keine Mietpreisbremse gilt und Sie den Mietpreis für die Gartenfläche frei verhandeln können.
Ggf. können Sie auf die oben genannten Prozentwerte als Anhaltspunkt zurückgreifen.
Beachten Sie dabei jedoch, dass dies nur dann gilt, wenn im Hauptmietvertrag über die Büroräumlichkeiten die Gartenfläche ausdrücklich ausgenommen wurde bzw. ein separater Mietvertrag über den Garten besteht.
Anderenfalls dürfte im Zweifel anzunehmen sein, dass Ihr Mieter die Grünfläche mitgemietet hat (OLG Köln, Aktenzeichen 19 U 132/93).

Bewertung des Fragestellers 30. Januar 2024 | 19:07

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