Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Ihre Ehefrau erwerbslos wird, kann sie zwischen einer privaten Krankenversicherung oder einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Dies bedeutet, sie kann als freiwillig versichertes Mitglied in der AOK bleiben.
Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn bereits zuvor eine Mitgliedschaft in der GKV bestand, was bei Ihrer Frau der Fall ist.
Eine Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist.
Daher kann sich Ihre Frau aussuchen, ob sie privat oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wird.
Die AOK hat damals gesagt, dass Ihre Frau über 450 Euro verdienen muss, weil sie erst dann pflichtversichert war und in die gesetzliche Krankenversicherung konnte. Aufgrund dessen, dass Ihre Frau jetzt in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat sie bei Wegfall der Versicherungspflicht bei einem privat versicherten erwerbstätigem Ehemann Anspruch auf eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, auch wenn Sie keine 450 Euro mehr verdient.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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