Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Gesellschafter und/oder Prokurist/Geschäftsführer

4. Januar 2011 20:59 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Hallo sehr geehrte Anwälte!

Meine Frage/n beziehen sich auf meine Nahe Zukunft. Ich arbeite seit 14 Jahren im Handwerksbetrieb meines Bruders als "normaler" Angestellter, allerdings im Büro. Es gibt neben meinem Bruder einen weiteren Geschäftsführer. Die GmbH gehört zu 100 % meinem Bruder. Nun möchte ich mit in die Gesellschaft einsteigen und zwar werde ich 10 % der Geschäftsanteile übernehmen. Nun stellt sich die Frage ob ich zusätzlich Prokurist oder Geschäftsführer werde. Meine Fragen sind nun:

1. Was ist der Vor- bzw. Nachteil dieser beiden Formen?
2. Was macht für mich mehr Sinn, habe ich irgendwo Nachteile?

Ich bedanke mich für Ihre Antworten.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Der Prokurist kann alle rechtlichen Handlungen vornehmen, die der Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 49 I HGB ). Der Prokurist verfügt über weitreichende Vollmachten und kann etwa Arbeitsverträge abschließen. Er kann aber keine Grundstücke belasten oder veräußern. Der Prokurist ist im Normalfall Arbeitnehmer und wenn Sie sich für diese Lösung entscheiden, bleiben Sie Arbeitnehmer. Sie haben dann weiterhin Kündigungsschutz nach dem KSchG, sofern die Betriebsgröße entsprechend ist (mind. 6 AN). Auch sozialversicherungsrechtlich würde alles beim alten bleiben.

Wenn Sie Geschäftsführer werden, sind Sie gesetzliches Vertretungsorgan der GmbH und haben direkten Einfluss auf die Geschäftsführung. Als Gesellschafter Geschäftsführer sind Sie kein AN mehr, sondern leitender Angestellter. Sie haben dann keinen Kündigungsschutz mehr. Als Geschäftsführer unterliegen Sie einer strengeren Haftung als der Prokurist. Der Geschäftsführer ist etwa für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten aus § 34 AO verantwortlich.

Sozialversicherungspflichtig wären Sie auch als Gesellschafter/Geschäftsführer, weil man davon ausgehen würde, dass Sie mit 10 % der Anteile noch keine Beherrschungsmacht ausüben können.

Im Ergebnis sind die Unterschiede zwischen Geschäftsführung und Prokura nicht sehr groß, was für Sie konkret besser ist, kann man ohne weitere Detailkenntnisse leider nicht sagen.
Das ist letztlich auch eine Frage der konkreten Vertragsgestaltung.


FRAGESTELLER 28. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER