Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ohne Einsicht in die Verfahrensakte ist eine abschließende Einschätzung bezüglich der Dauer des Fahrverbots, welches nur für das Territorium Frankreichs angeordnet werden kann, nicht möglich.
Um eine willkürliche Entscheidung auszuschließen und eine rechtswidrige Entscheidung zu verhindern, sollten Sie in der Tat einen Rechtsanwalt in Frankreich mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Da das Fahrverbot keine Gültigkeit für Deutschland entfalten kann, erscheint es nicht notwendig, auch Ihre Anschrift in Frankreich zu benennen, zumal Ihr Hauptwohnsitz offenbar in Deutschland liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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Gjten Tag,
Nun ja ,mein franz.und deutscher Wohnsitz sind gleichwertig.
Und ich muss täglich nach Frankreich fahren in meine dortige Wohnung.
Ich befürchte nun, dass ich ohne Angabe des franz. Wohnsitzes ein sehr langes Fahrverbot in Frankreich erhalte, da man dies dort für angemessen halten könnte, da man mich für einen Touristen hält. TATSÄCHLICH wohne ich aber primär dort.
Und dies ist dann mutmaßlich ein Grund den Wohnsitz doch anzugeben.
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Vielen Dank für Ihre Klarstellung. Ihre besondere Konstellation erfordert die Nennung der französischen Anschrift und der besonderen Umstände. Dies deshalb, um eine verhältnismäßige, also auf Ihren Einzelfall abgestimmte Entscheidung herbeizuführen. Ihr Verteidiger wird auf ein angemessenes Maß hinarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt