Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne an Hand Ihrer Angaben summarisch beantworte:
Sie sollten unbedingt einen Kollegen/in vor Ort aufsuchen.
Es besteht kein Grund, Ihr Geld einzubehalten. Die Zahlung auf sein Konto bewirkt wohl keine Erfüllung Ihrer Ansprüche. Das Geld steht Ihnen also zu.
Bezüglich der Beleidigungen und Drohungen haben Sie einen Unterlassungsanspruch, den Sie auch gerichtlich durchsetzen können.
Das er keinen Unterhalt zahlen würde kann hier nicht beurteilt werden. Dazu müsste eine genaue Berechnung vorgenommen werden.
Die GmbH ist von der Gesellschafterversammlung aufzulösen - § 60 GmbHG
. Daneben könnte sich aus dem Gesellschaftsvertrag ein Auflösungsgrnd ergeben. Dies müsste geprüft werden.
Wegen der Komplexität ist weitere Beratung vor Ort unbedingt erforderlich.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Verstehe ich das Richtig : Also muss ich mit dem Gesellschaftsvertrag zu einem Anwalt gehen und von ihm prüfen lassen undter welchen Umständen ich aus der GmbH austreten kann ?
Sollte ich sicherheitshalber wg. den Beleidigungen eine Anzeige bei der Polizei erstatten ?
Vielen Dank für Ihre Antwort/Mühe.
Ja, denn neben den gesetzlichen Gründen können ausdrücklich im Vertrag weitere Auflösungsgründe genannt sein (§ 60 II GmbHG
).
Selbstverständlich können Sie die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Sollten Sie bedroht werden, kann Ihr Mann auch im Wege des Platzverweises bsp. aus der Wohnung geschafft werden.