Sehr geehrter Fragesteller,
sie haben kein Geld und können Ihre Schulden nicht bezahlen.
Deswegen müssen Sie grundsätzlich nicht ins Gefängnis.
Nachfrage: Sind Sie bereits verurteilt worden Geld, zu bezahlen?
Teilen Sie mir dies mit. Das ist wichtig.
Sie können eine EV (Eidesstattliche Versicherung=Offenbarungseid) vor dem Gerichtsvollzieher abgeben. Dann haben Sie 3 Jahre lang Ruhe.
Zudem können Sie, wenn sie keiner selbständigen Tätigkeit nachgehen, ein Verbraucherinsolvenzverfahren betreiben. Dies würde bedeuten, dass Sie nach einigen Jahren schuldenfrei sind, auch wenn Sie nicht alle Schulden bezahlen können. Sie werden dann von Ihren Schulden befreit!
Dies ist für mich die beste Lösung.
Sie sollten einen Schuldenberater aufsuchen - ich schlage hier die CARITAS vor, oder andere Schuldnerberatungen. Diese Menschen können Ihnen am besten helfen.
1. Eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen vor dem Gerichtsvollzieher.
2. Verbraucherinsolvenzverfahren
Nutzen Sie Ihre Nachfragemöglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Forster
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Forster,
danke für Ihre schnelle Antwort und ich wurde noch nie verurteilt worden. Bei Caritas habe ich schlechte Erfahrung gemacht, da Sie nicht so schnell die Schulden regulieren können. Unter anderem glauben die Schuldnerberater nicht, dass ich die rechtlichen Verfahren über die Gewinnzusagen bekomme. Der Grund ist die Verzögerung bei der Barbeitung meines Anwalts. Jedoch zu recht, da er ohne Entgelt den Fall bearbeitet hat. Ich bin seit 1.3.2005 aus wirtschaftlichen Gründen wieder arbeitslos. Und ich versuche, dass ich die Summe vollständig zahlen kann. Das Finanzamt wäre für mich eine Rettung. Falls ich vom Finanzamt eine hohe Erstattung durch meiner Selbständigkeit im letzten Jahr bekomme. Nur so kann ich durchkommen. MfG teddyfrank
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Glück!