Sehr geehrte Fragestellerln,
im schlimmsten Fall würden Sie eine Strafe von ca 2-3 Netto Monatsgehältern bekommen, würden allerings als nicht vorbestraft gelten.
Wenn Sie das Geld allerdings zurückzahlen, und möglichst schnell, könnte das Verfahren auch gegen Sie ohne Strafe eingestellt werden oder gegen eine Geldauflage von ca. einem Netto Monatsgehalt.
Wichtig ist nur, dass Sie die Schulden schnellstmöglich zurückzahlen.
Eine anwaltliche Verteidigung würde pauschal 458,00 Euro kosten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
30.09.2018 | 05:03
Vielen Dank für Ihre Antwort. Das heißt mein Führungszeugnis bleibt davon unberührt?
Ich werde nun schnellst möglich die Schulen zurück zahlen. Sollte ich anwaltliche Hilfe benötigen, werde ich mich mit ihnen im Verbindung setzen.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
30.09.2018 | 12:40
Sehr geehrte Fragestellerin,
das Führungszeugnis bleibt unberührt, in jedem Fall.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt