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Geräusche

| 24. August 2006 08:44 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Morgen,

meine Freundin und ich wohnen seit 2 Monaten in einem EG-Wohnung zu Miete.Vor ca.vier Wochen ist bei uns im Keller neue Heizungsanlage instaliert worden.Die befindet sich genau unter der Schlafzimmer.Das Problem ist,daß die Anlage sich regelmäßig gegen 23 Uhr und 5 Uhr anschaltet und laut wird.So nach zwei stunden wird es wieder ruhig.Das Geräusch ist nicht sehr laut,aber sehr lästig,als ob irgendwo die Waschmaschine im schleuder-gang läuft.Letzte Woche war ein Techniker hier und hat die Anlage guhiger gestellt.Das Geräusch ist aber immer noch da...Wir können nicht mehr vernüftig schlafen und wachen morgens davon auf.

Was kann man jetzt tun?

Ist der Vermieter dazu verpflichtet,daß es wenigstens Nachts ruhig ist?



Vielen Dank für ihre Antwort.

24. August 2006 | 08:58

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


der Vermieter ist dazu in der Tat verpflichtet. Hier muss ggfs bautechnisch eine erweiterte Abkapselung der Anlage erfolgen, da die von Ihnen zu Recht beanstandeten Geräusche nicht zu diesen Zeiten in Ihrer Wohnung gehört werden dürfen.

Der Vermieter ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Heizung verantwortlich, was hier nach Ihrer Schilderung nicht gegeben ist.

Der Vermieter sollte nun von Ihnen Beiden SCHRIFTLICH aufgefordert werden, diese Geräuschbelästigung binnen einer Woche zu beseitigen. Ansonsten sollten Sie ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe von 20% der Bruttomiete (LG Chemnitz WM 94,68 ) ab dem Folgemonat geltend machen.

Diese Geräusche werden Sie aber beweisen müssen, falls sie bestritten werden. Dazu sollten Sie mit Zeugen eine Lärmmessung vornehmen und ggfs. auch einen Sachverständigen herbeiziehen, wenn die Geräusche nicht abgestellt werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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