Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
der Vermieter ist dazu in der Tat verpflichtet. Hier muss ggfs bautechnisch eine erweiterte Abkapselung der Anlage erfolgen, da die von Ihnen zu Recht beanstandeten Geräusche nicht zu diesen Zeiten in Ihrer Wohnung gehört werden dürfen.
Der Vermieter ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Heizung verantwortlich, was hier nach Ihrer Schilderung nicht gegeben ist.
Der Vermieter sollte nun von Ihnen Beiden SCHRIFTLICH aufgefordert werden, diese Geräuschbelästigung binnen einer Woche zu beseitigen. Ansonsten sollten Sie ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe von 20% der Bruttomiete (LG Chemnitz WM 94,68
) ab dem Folgemonat geltend machen.
Diese Geräusche werden Sie aber beweisen müssen, falls sie bestritten werden. Dazu sollten Sie mit Zeugen eine Lärmmessung vornehmen und ggfs. auch einen Sachverständigen herbeiziehen, wenn die Geräusche nicht abgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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