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Gerät bei Wir kaufens angeblich nicht angekommen

30. Dezember 2023 10:44 |
Preis: 47,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe an die Plattform Wirkaufens einen Apple Mac verkauft, der dort mit über 1100 Euro veranschlagt wurde. Daraufhin bekam ich Versandetiketten und habe das Gerät in einwandfreiem Zustand verpackt und versendet. Wenige Tage später wurde mir der Versand von DHL als geliefert bestätigt. Wirkaufens behauptet aber, die Lieferung sei nicht angekommen und bietet mir nun die Versicherungssumme von 500 € an. Da der Versand ja über ein Retourenticket von Wirkaufens erfolgt ist, sehe ich nicht ganz ein, weshalb ich mich mit diesem Betrag zufrieden geben muss. Sämtliche Unterlagen zu Gerät, Versand und Mailverkehr habe ich parat. Durchforscht man das Internet, finden sich schnell ähnliche Fälle, sodass ich mich sogar frage, ob hier eine Strafanzeige gestellt werden sollte.
Nun bin ich gespannt auf Ihrer Einschätzung.

30. Dezember 2023 | 11:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


In Ihrem Fall ist es wichtig zu beachten, daß generell der Verkäufer (in diesem Fall Sie) die Beweislast dafür trägt, daß die Ware ordnungsgemäß versendet wurde.

Da Sie den Versand über ein Retourenticket von Wirkaufens abgewickelt haben und eine Bestätigung von DHL über die Zustellung vorliegt, würde ich dies zunächst als ausreichenden Beweis einstufen.


Die Tatsache, dass Wirkaufens behauptet, die Lieferung sei nicht angekommen, ändert nichts an Ihrer Position.

Sie haben Ihre Pflicht als Verkäufer erfüllt, indem Sie das Gerät ordnungsgemäß versendet haben. Wenn das Paket nach der Zustellung verloren gegangen ist, liegt das Risiko grundsätzlich bei Wirkaufens.

Die angebotene Versicherungssumme von 500 € deckt nicht den Wert des Geräts ab, das Sie verkauft haben. Daher sollten Sie auf den vollen Betrag bestehen.

Sollte Wirkaufens sich weigern, den vollen Betrag zu zahlen, können Sie rechtliche Schritte einleiten.

Daher würde ich Ihnen als ersten Schritt folgendes empfehlen:

Schicken Sie dem Unternehmen nachweislich schriftlich per Einwurf/Einschreiben unter Fristsetzung von 14 Tagen eine Aufforderung den veranschlagten Preis zu bezahlen und verweisen Sie auf die Zustellungsbestätigung von DHL.
Die Nachweise für die Zustellung sollten Sie für den Fall weiterer rechtlicher Schritte abspeichern und gut aufbewahren.


Bezüglich einer möglichen Strafanzeige sollten Sie bedenken, daß eine Strafanzeige nur dann Erfolg haben kann, wenn Sie nachweisen können, daß Wirkaufens vorsätzlich gehandelt hat.

Dies dürfte schwierig sein, außerdem bekommen Sie durch eine Strafanzeige nicht ihr Geld und riskieren zudem eine Gegenanzeige.

Daher würde ich von einer Strafanzeige eher abraten, Sie sollten meiner Ansicht nach die Zahlungsansprüche verfolgen.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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