Ortnungsamtsleiter stellv. Bürgermeister
vom 17.1.2011
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Drewelow / Rostock
Kann ein Ortnungsamtsleiter gleichzeitig stellv. Bürgermeister ohne Deutche Staatsangehörigkeit und ohne Wahlrecht in Deutschland in dieser Funktion tätig sein? Die Person um der es sich handelt stammt aus Vietnam hat in der DDR studiert, hier geheiratet und der Frau Ihren Namen angenommen. Als Person untadellig. Wie sieht es hier mit hoheitsrechtlichen Aufgaben aus? Mit freundlichem Gruß ...