Im März 2020 habe ich mich von meinem damaligen Partner und Vater meiner Kinder getrennt. Die Trennung verlief unschön und war mit vielen Strapazen verbunden. Es endete leider vor dem Familiengericht mit Einigung zum Umgangsrecht.
Wir haben die geteilte Sorge.
Leider ist es nahezu unmöglich mit ihm zu sprechen geschweige denn ihn um etwas zu bitten wenn es um die Kinder geht. Er ist kaum erreichbar. Als ich ausgezogen bin unterschrieb er mir dass er damit einverstanden ist dass unsere Kinder bei mir leben dürfen.
Wenn es um Einwilligungen geht kann ich leider darauf warten bis ich alt und grau bin.
Da kommt nicht viel.
Auch das Jugendamt und die Beistandschaft erreicht ihn wenn nur selten und sehr schlecht.
Die Umgangszeiten sind wie folgt geregelt.
Jedes 2. Wochenende Abholung von der Kita bis Montag mit bringen zur Schule und zur Kita. Anschließend habe ich die Kinder bis zum darauffolgenden Montag. An diesem Montag holt er sie wieder ab und sie schlafen dort.
Am Dienstag bringt er sie normal in die Kita und ich hole sie ab. Und dann kommt sein Wochenende wieder. In diesem Rhytmus hat er unsere Kinder.
Nun ist es so dass ich schon seit geraumer Zeit einen neuen Partner habe und wir vorhaben zusammenzuziehen und auch in den Urlaub zu fahren.
Ich brauche für all diese Veränderungen seine Erlaubnis richtig.
Doch wenn ich frage bekomme weder ich noch die Beistandschaft oder das Jugendamt eine Reaktion von ihm.
Unterhaltszahlungen werden außerdem nicht geleistet da er keine Arbeit hat. Ich erhalte UVG.
Was kann ich tun?
Der Umzug würde die Umgangszeiten mit den Kindern nicht beeinträchtigen. Es würde vorerst kein Schul oder Kitawechsel stattfinden.
Was kann ich jetzt tun um sicher zu stellen dass dem Umzug und dem Urlaub nichts im Wege steht?
Es hat keinerlei Auswirkungen auf sein Umgangsrecht.
Der Radius des Umzugsgebietes würde maximal 15- 20 Kilometer betragen wenn überhaupt. Und aus dem Ausland kommen Wir auch zurück. Also wenn die Kontaktaufnahme nahezu unmöglich ist. Was kann ich bitte tun um solche Sachen dann entscheiden zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie sollten den Vater per Einwurf-Einschreiben über Ihre Umzugs- und Urlaubspläne unterrichten und ihm eine Frist setzen, innerhalb derer er seine schriftliche Zustimmung Ihnen gegenüber erklären soll. Tut er das nicht, können Sie sich ggf. anwaltlich Hilfe holen, um seine Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht gerichtlich auf sich übertragen zu lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Rückfrage vom Fragesteller9. April 2022 | 13:55
Wenn diese Frist abgelaufen ist und keine Reaktion kam? MUSS ich vor Geeicht? Oder kann ich einfach versuchen es ohne seine Einverständnis zu machen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt9. April 2022 | 14:12
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich ist bei einem Umzug das Einverständnis des mitsorgeberechtigten Elternteils erforderlich. Wenn der Vater den "eigenmächtigen" Umzug später beanstandet, kann das durchaus Probleme geben.
Beim Urlaub ist die Rechtsprechung uneinheitlich, ab wann das Einverständnis notwendig ist. In aller Regel wird dies aber zumindest für Auslandsaufenthalte der Fall sein.
Grundsätzlich gilt: Wenn der Vater die "eigenmächtigen" Entscheidungen hinnimmt, wird nichts geschehen. Er kann dies aber durchaus gegen Sie verwenden.
Darüber hinaus kann ein Gerichtsverfahren auch dazu führen, die Sachlage zu klären, z. B., indem eine umfassende Sorgevollmacht erteilt wird, die die Probleme für die Zukunft löst.