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Geldeingang von UK Amazon

14. Dezember 2015 23:46 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Florian Bretzel

Guten Tag,

ein chinesischer Freund mit chinesischer Staatsangehörigkeit möchte auf Amazon in England als Verkäufer tätig werden. Da er aber mit seinem Bankkonto keine Beträge in Pounds empfangen kann, fragt er mich, ob ich die Gewinne auf mein Konto transferieren lassen kann. Nun frage ich mich eben, ob das Auswirkungen auf mich hat. Das Konto in England ist auf ihn angemeldet, nirgends taucht mein Name auf. Muss ich die Geldeingänge trotzdem irgendwie melden/versteuern? Beziehungsweise kann es auf sonstige Weise negative Folgen für mich haben? Schließlich möchte ich kein Risiko eingehen und in etwas illegales rutschen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie Ihrem Freund die Nutzung Ihres Kontos für dessen geschäftliche Einkünfte gestatten, führt dies gleich in mehreren Punkten zu Problemen:

1. Sie verstoßen bereits gegen die AGB Ihrer Bank, da Sie das Konto nicht - wie von Ihnen mit Sicherheit bei der Eröffnung angegeben - für sich selbst führen, sondern für Dritte. Das kann die Bank veranlassen, Ihnen fristlos das Konto zu kündigen. Ein entsprechender Schufa-Eintrag wegen missbräuchlicher Kontonutzung wäre die weitere Folge.

2. Sollten die Geschäfte Ihres Freundes nicht ganz sauber sein (ohne, dass ich das unterstellen möchte), bewegen Sie sich strafrechtlich im Bereich der Geldwäsche (§ 261 StGB ), oder zumindest der Beihilfe hierzu.

3. Zivilrechtlich haften Sie für die Rückführung solcher Gelder, auch wenn Sie nicht mehr bei Ihnen vorhanden sind. Ein Beispiel: Ein Käufer Ihres Freundes macht den Kauf rückgängig, d. h. der Kaufpreis wäre zurückzuerstatten. Da Ihre Bankverbindung genutzt wird, müssen Sie auch das Geld zurückzahlen, unabhängig davon, ob Sie es zwischenzeitlich bereits weiter überwiesen haben.

4. Da sich die Geldannahme in geschäftlichem Zusammenhang abspielt, kommt in Betracht, dass die Zurverfügungstelltung als Bankgeschäft im Sinne von § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) einzuordnen ist. Dann bedürften Sie einer Erlaubnis der BaFin, ohne eine solche handelten Sie ordnungswidrig.

5. Schließlich wird Ihnen der Saldo auf Ihrem Bankkonto grundsätzlich eigentumsrechtlich zugerechnet, damit auch die von Amazon UK für Ihren Freund eingezahlten Beträge. Steuerlich kann man das durchaus als "Einkünfte" im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) werten, die dann ggf. zu versteuern wären.

Insgesamt daher meine eindeutige Empfehlung: lassen Sie das besser bleiben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 15. Dezember 2015 | 21:05

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe eine Nachfrage zu Punkt 5.

1. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass einem das zugeschrieben wird, überprüft das Finanzamt regelmäßig alle Konten aller Bürger oder wie muss ich mir das vorstellen?

2. Könnte ich diesen Verdacht dadurch umgehen, dass ich die Geldeingänge im Gesamten regelmäßig an meinen Freund nach China weiterleite? Dann ist ja klar, dass ich von dem Geld nichts persönlich behalte?!

Freundliche Grüße!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Dezember 2015 | 21:22

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

1. Eine regelmäßige und systematische Kontrolle aller Konten gibt es nicht. Aber: wenn rechtlich gesehen hier Einkünfte vorliegen, sind Sie selbst dafür verantwortlich, diese in der Steuererklärung anzugeben. Tun Sie das nicht, schützt auch Unwissenheit Sie nicht - Sie bewegen sich dann im Bereich der Steuerhinterziehung. Das kann auch z. B. durch eine Betriebsprüfung bei Ihrem Freund auffallen.

2. Nein, denn alleine die regelmäßige Weiterleitung sagt noch nichts über die Zuordnung aus. Dazu müssten Sie schon eine ausdrückliche Vereinbarung treffen, etwa dergestalt, dass Sie die Mittel für Ihren Freund treuhänderisch verwalten. Das aber ist wiederum ein Problem im Verhältnis zu Ihrer Bank (siehe Nr. 1 meiner Ausgangsantwort).

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