Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn der Geldautomat von Anfang an so auf der Fläche installiert war, gehe ich davon aus, dass Sie dazu verpflichtet sind zu dulden, dass der Geldautomat weiterhin an seinem Standort steht. Auch wenn das nicht explizit in Ihrem Mietvertrag vereinbart worden ist, würde ich davon ausgehen, dass das konkludent dennoch so vereinbart wurde, dass Sie den Geldautomaten dulden müssen.
Bezüglich der Stromkosten gehe ich davon aus, dass Sie einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter haben. Das bedeutet, der Vermieter muss Ihnen entweder den exakt gemessenen Verbrauch oder alternativ eine Pauschale dafür erstatten. Sie sollten deshalb den Vermieter auf das Thema ansprechen, damit Sie eine Lösung finden können, wie der Strom abgerechnet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
23. Juni 2021
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19:00
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
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