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Geldanlage einer Bank

27. Januar 2009 11:04 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Aus einer Grundschuld habe ich einer Bank im April 2008 215.000,- Euro zur bestmöglichen Anlage zur Verfügung gestellt.
Der Berater empfahl mir Zertifikate. Abgesichert nach unten und mit hoher Renditeerwartung. Er erhielt von mir Vollmacht, im besten Sinne zu handeln. In den folgenden Wochen erhielt ich einen Schwung von Kaufabrechnungen ueber Bonus- und andere Fabrikate deutscher und ausländischer Banken, gestueckelt zu je etwa
10.000,- Euro. Die Papiere kannte ich nicht. Da es sich um eine angesehene Privatbank handelt und Freunde von mir gute Erfahrungen damit machten, haben ich dem Berater voll vertraut.
Die kalte Dusche kam am 23.1. mit dem Depotauszug. Das Anlagevermögen war auf ganze 102.000,- Euro geschrumpft. Die meisten Zertifikate werden im Juni fällig. Also kaum eine Chance, den Verlust aufzuholen. Am Donnerstag besucht er mich.
Was soll ich ihm sagen?

27. Januar 2009 | 11:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Herzlichen Dank für Ihre Fragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen.

Ihre Fragen darf ich in Anbetracht Ihres Einsatzes und Ihrer Fragestellung wie folgt beantworten:

Bei dem entsprechenden Treffen mit dem Anlageberater dürfte in erster Linie der Bankmitarbeiter Ihnen einige Dinge erzählen. Ihre Frage kann nur dahingehend verstanden werden, als dass Sie entsprechenden Schadenersatz für den Verlust des Guthabens fordern.

Dies ist in der Regel immer dann der Fall, wenn Sie bei der Anlage des Geldes fehlerhaft oder gar nicht beraten worden sind oder die Bank absprachewidrig das Geld angelegt hat.

Hierzu wären weitere Informationen erforderlich, die gegebenenfalls auch sorgfältig geprüft werden müssen. Normalerweise nehmen die Banken mittlerweile eine entsprechende Dokumentation des Beratungsvorgangs vor, um sich gegen solche Regressansprüche abzusichern.

Hierin ist zumeist auch eine Risikoeinschätzung des Kunden beinhaltet, die sich nach der Anlagestrategie des Kunden, der Risikobereitschaft des Kunden und auch dem Kenntnisstand hinsichtlich der Anlageformen unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft des Kunden richten.

Als Grundsatz gilt folgendes: je weniger Erfahrung und Vermögen der Kunde besitzt, je stärker muss die Aufklärung der Bank sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn risikobehaftete Papiere erworben werden sollen. Sofern der Anleger erfahren ist, ist eine ausgiebige Risikoaufklärung nicht notwendig, außer bei besonders spekulativen Anlagen (siehe hierzu die Entscheidung des Bundesgerichtshofs Az. XI ZR 12/93 ).

Es wäre daher wichtig zu wissen, ob eine entsprechende Beratung und Aufklärung durch den Mitarbeiter erfolgt ist, um welche Anlageformen und Papiere es sich gehandelt hat und inwiefern Sie Erfahrungen mit solchen Anlageformen haben.

So wie Sie den Sachverhalt schildern, ist über die Anlageform überhaupt nicht viel gesprochen worden. In diesem Fall könnte eine Haftung der Bank auf Schadenersatz, nämlich zumindest hinsichtlich des verlorenen Betrages und gegebenenfalls einer risikoarmen Rendite gegeben sein.

Gerne stehe ich Ihnen in der Angelegenheit weiterhin zur Verfügung, auch wenn es darum geht, gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegenüber der Bank zu konkretisieren und geltend zu machen.



Rechtsanwalt Christian Joachim

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