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Gebühren für Überwachungsaufwand (Inkassobüro)

29. November 2006 08:13 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich muss in Zukunft in mtl. Raten bei einem Inkassobüro Zahlungen leisten. Ich habe per Mail dann noch die Mitteilung bekommen, dass für den erhöhten Überwachungsaufwand Gebühren fällig wären - ausser ich würde es in 2 Raten zahlen.

Gebühren für Überwachungsaufwand gerechtfertigt ????

Vielen Dank im Voraus.

29. November 2006 | 08:16

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Inkassobüros dürfen nicht mehr verlangen, als ein Rechtsanwalt. Und eine Überwachungsgebühr sieht das Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz nicht vor.

Daher ist die Gebühr nicht gerechtfertigt.


Mit freundlichen Grüßen

Rehctsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

(2929)

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