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Gebühren für Architekt obwohl nicht wissentlich beauftragt

| 16. Februar 2015 09:39 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

meine Frau möchte ein Geschäft eröffnen. Obwohl in dem Laden ein Geschäft war müssen wir einen Bauantrag zur Nutzungsänderung machen. Ich hatte einen Termin beim Vermieter. Dieser hatte seinen Architekten dabei und sagte das dieser uns helfen könne und er bat ihn dies zu tun. Somit bin ich davon ausgegangen das es für uns Kostenneutral ist. Da er ja im Auftrag des Vermieters handelt. Nun aber bekomme ich eine Rechnung. Wenn ich das im Vorfeld gewußt hätte, hätte ich die ganze Sache selber gemacht.

Muss ich das zaheln?

16. Februar 2015 | 10:29

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,


nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung müssen Sie die Rechnung nicht bezahlen, weil Sie weder Auftraggeber gewesen sind, noch den Auftrag vergeben haben/wollten.


Insoweit kann ggfs. ein Blick in den Mietvertrag helfen, wenn es sich um eine Vermietung zu einem bestimmten Zweck gehandelt hat und ggfs. eine Mietpartei die Kosten der behördlichen Genehmigungen zu tragen hat.



Allerdings gebe ich zu bedenken, dass im Streitfall der Vermieter ggfs. als Zeuge zur Verfügung steht und es durchaus sein kann, dass dieser Zeuge dann zu Ihren Ungunsten aussagen wird.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 16. Februar 2015 | 11:19

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Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht