Sehr geehrter Ratsuchender,
nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung müssen Sie die Rechnung nicht bezahlen, weil Sie weder Auftraggeber gewesen sind, noch den Auftrag vergeben haben/wollten.
Insoweit kann ggfs. ein Blick in den Mietvertrag helfen, wenn es sich um eine Vermietung zu einem bestimmten Zweck gehandelt hat und ggfs. eine Mietpartei die Kosten der behördlichen Genehmigungen zu tragen hat.
Allerdings gebe ich zu bedenken, dass im Streitfall der Vermieter ggfs. als Zeuge zur Verfügung steht und es durchaus sein kann, dass dieser Zeuge dann zu Ihren Ungunsten aussagen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
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