Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Maßgeblich für die Frage, ob die Dachquerträger mit übergeben werden mussten, ist der Inhalt des Kaufvertrags und die vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs. Es ist entscheidend, ob das Fahrzeug über die Ausstattung verfügen muss, die der Verkäufer entweder ausdrücklich zusichert oder die er als Ausstattungsmerkmal auf einer Anzeige angegeben hat. Wenn die Ausstattungsstufe "Titanium" nachweislich serienmäßig Dachquerträger umfasst und dies zum Standardlieferumfang gehört, ist das Fehlen der Querträger ein Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Die Entscheidung des OLG Hamm vom 21.07.2016, Az. 28 U 2/16 sowie das Urteil des Amtsgerichts München, Az.: 122 C 6879/09 vom 11.1.2009 bestätigen, dass der Verkäufer die im Vertrag oder in der Anzeige zugesicherte Ausstattung schuldet. Weicht die tatsächliche Ausstattung davon ab, liegt ein Sachmangel vor.
Konkret heißt es dort:
"Maßgeblich für den Kauf ist der Kaufvertrag und etwaige konkrete Angaben zu den Ausstattungsmerkmalen des Fahrzeuges. Danach muss das Fahrzeug über die Ausstattung verfügen, die der Verkäufer entweder ausdrücklich zusichert oder die er als Ausstattungsmerkmal auf einer Anzeige angegeben hat."
Das OLG Hamm (Urteil vom 21.07.2016, Az. 28 U 2/16) und das Amtsgericht München (Az.: 122 C 6879/09) stützen somit Ihre Auffassung, dass die Dachquerträger als Teil der serienmäßigen Ausstattung der Ausstattungsstufe "Titanium" mit übergeben werden mussten, sofern sie zum Standardlieferumfang gehören und keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Zusammengefasst: Ihre Meinung, dass die Dachquerträger mit übergeben hätten werden müssen, wird durch die vorbezeichneten Urteile gestützt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Deniz Altundag
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