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Geblitzt in der Probezeit - Hat man gute Chancen gegen das Messergebniss angehen?

23. Januar 2009 16:33 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


21:31

Hallo

ich wurde heute Innnerorts mit 73 K/mh beblitz wo 50 erlaubt war.
Ich habe bereits eine Probezeitverlängerung vor 1 1/2 Jahren bekommmen. Der Wagen ist auf meine Mutter angemeldet und ich frag mich jetzt was auf mich zukommen wird?
Kann ich sagen meine Mutter ist gefahren?
Wie liegt die Tolleranz bei einer so genannten Tonnen ?
Könnet ich mit einer Geldstrafe davon kommen oder ist mein Führerschein für immer weg?
Hat man gute Chancen gegen das Messergebniss angehen?
So das waren jetzt einige Fragen aber ich bin Bereuflich auf meinen Schein angeweisen.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
MFG DOMGEN

23. Januar 2009 | 17:07

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Der Regelsatz für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 23 km/h innerorts mit einem PKW sieht ein Bußgeld von 50,- € zzgl. Gebühren und Auslagen sowie die Entragung von einem Punkt im Verkehrszentralregister vor. Probezeitmaßnahmen sind voraussichtlich nach § 2a II S. 1 Nr. 2 StVG zu erwarten; im Einzelnen müßte aber dazu die Vorgeschichte aufgeklärt werden. Ein Geschwindigkeitsverstoss ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung in diesem Sinne.

Die gängigen Messgeräte sehen bei einer Geschwindigkeit bis 100 km/h einen Toleranzabzug von 3 km/h vor. Die Erfolgsaussichten einer Verteidigung und die jeweilige Verteidigungsstrategie sollten nach Akteneinsicht mit einem Rechtsanwalt erörtert werden. Im Vorfeld und ohne Kenntnis der Einzelheiten sind die Erfolgsaussichten nicht vorherzusagen.

Falls Ihre Mutter als Zeugin gehört wird, darf sie keine falschen Angaben machen - sinnvoll ist es, zunächst keine Angaben zu machen, bis Akteneinsicht genommen werden konnte. Warten Sie ab, bis Post von der Bußgeldbehörde kommt und schalten Sie dann einen Rechtsanwalt ein.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 23. Januar 2009 | 17:32

Erst schon mal danke

aber wie siet es denn mit meinen Führerschein aus wenn ich belangt werde. ich bin momentan ja schon in der 2. probezeit sie wurde ende 2007 verlänger wegen einen ähnlichen Verstoses. So weit ich es gehört habe wäre mein Schein jetzt weg. diese 73k/mh sind ohne die 3 k/mh Tolleranz. Wie seiht es denn aus wenn ich 20 k/mh oder hlat 21k/mh über dem Limit liege? ab 21 k/mh gelten doch andere Maßnahem oder? Wiegesagt ist meine Probezeit schon verlänger.
Könnten sie mir dazu bitte etwas schreiben sie würden mir sehr Helfen
MFG DOMGEN

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Januar 2009 | 21:31

Ich verweise auf die zitierte Vorschrift; voraussichtlich wird die Fahrerlaubnisbehörde Sie schriftlich zu verwarnen und Ihnen nahelegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Was wäre wenn eine andere Geschwindigkeit gemessen wird, ist nicht Gegenstand der Ausgangsfrage. Sie sollten die Post der Bußgeldbehörde abwarten, alles andere ist Spekulation.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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