Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich hat Ihre Oma ein Schweigerecht. Sie muss keinerlei Auskünfte darüber geben, wer gefahren ist.
Sie haben aber Recht, dass wenn Sie angibt, dass Sie davon wegen Verwandtschaft Gebrauch macht, der Kreis der Fahrer eingeschränkt ist.
Ich würde Ihnen daher dringend raten, über einen Anwalt eine Akteneinsichtnahme zu holen und dann die Strategie zu besprechen, da diese auch vom Inhalt der Akte abhängt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 14.12.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
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E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Bestände die Möglichkeit, dass meine Oma schreibt sie wäre gefahren? Welche Folgen hätte dies? Oder könnten wir vielleicht sogar Glück haben und damit durchkommen?
Das würde ich nicht tun. Bei kleinen Bussgeldern besteht stets die Möglichkeit, die Strafe einfach zu zahlen, ohne eine Aussage zu machen. Hier ist es aber 26 km/h zu schnell, was bedeutet, dass die Ermittlung wichtig ist, denn wenn dies nocheinmal erfolgt innerhalb eines Jahres, dann ist der Führerschein weg (bei nicht Probezeitfahrern). Daher wird in der Regel genau ermittelt.
Dass sich Ihre Oma nicht auf dem Foto befindet, ist dann auch der Behörde deutlich.
Mehr Informationen zu den Folgen eines Blitzers: https://youtu.be/JqOC-ERP9zg