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Gastronomie-Dienstplan--Krank am freien Tag

| 10. April 2007 15:25 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Ist es rechtlich korrekt, dass ein Mitarbeiter, der für eine medizinische Behandlung freigestellt wurde und während dieser Zeit krankgeschrieben wurde, einen zusätzlichen freien Tag fordert?

Nein, das ist nicht korrekt. Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit zu legen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall oder der Arzt hat außerhalb der Arbeitszeit nicht geöffnet.

Sehr geehrter Anwalt,
ich arbeite in der Gastronomie und kannte es bis dato so, dass wenn der Dienstplan steht und ich das Pech habe, an einem freien Tag Krank zu werden ich selbst in die Röhre schaue und Pech hatte.
Nun hat ein Kollege einige Termine zur Paradontoseprophylaxe, und wird am Tage der Behandlung krank geschrieben. Im Vorfeld gibt er bekannt Da brauche er frei, um die Behandlung warnehmen zu können, dann erhält er frei, obwohl es betrieblich ein Balaceakt ist, bringt die Krankmeldung und fordert dann noch einen Extra freien Tag. Mich bringt das ins Grübeln, was nun korrekt ist. Ich kann ja auch wenn ich 3 Wochen Krank bin nicht ankommen und 6 extra freie TAge wollen. Abgesehen davon dass diese Behandlung eine Wunschbehandlung ist, die andere Tatsächlich nach feierabend machen lassen, und am nächsten Tag ohne weitere Probleme zur Arbeit erscheinen.

Vielen Dank für Ihre Mühen

10. April 2007 | 15:45

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Ratsuchende,


das Verhalten des Kollegen ist nicht korrekt.

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer, wie Sie selbst schon erkannt haben, die Verpflichtung aus § 616 BGB , Arztbesuche außerhalb der Dienstzeit zu legen.

Hiervon ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Arzt zu diesen Zeiten die Praxis nicht geöffnet hätte (was nachzuweisen wäre), oder die Behandlung sofort zu erfolgen hätte (Unfall, starke Schmerzen etc).

Da nach Ihrer Schilderung ein solcher Ausnahmefall nicht gegeben ist, hätte die Krankschreibung und die Lohnfortzahlung nicht erfolgen müssen. Auch ein Extra freier Tag steht dem Kollegen nicht zu, da es hierzu zumindest an der gesetzlichen Grundlage fehlt (und ich auch nicht davon ausgehe, dass solche Extratage vertraglich vereinbart worden sind).



mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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Kurz, und knapp wie ich es wollte, sogar mit verweis auf den entsprechenden § und das Gesetz in dem dieser zu finden ist, vielen Dank.

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Kurz, und knapp wie ich es wollte, sogar mit verweis auf den entsprechenden § und das Gesetz in dem dieser zu finden ist, vielen Dank.


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