Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass das entfernte Vorhängeschloss Eigentum des Energieversorgers ist. Damit ist dieses Schloss für Sie eine fremde bewegliche Sache.
Des weiteren gehe ich davon aus, dass Sie nicht im Besitz des Schlüssels zur ordnungsgemäßen Öffnung des Vorhängeschlosses waren.
Daraus folgt, dass das Vorhängeschloss beim Entfernen beschädigt wurde. Also ist der Tatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 StGB erfüllt.
Wenn es sich bei Ihrem Energieversorger um ein privates Unternehmen handelt, dürfte der Siegelbruch im Ergebnis zu verneinen sein.
Da es für Siegelbruch nach § 136 StGB nur Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe gibt, auf Sachbeschädigung aber Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe steht, muss jedoch nicht geprüft werden, ob das Schloss selbst ein Siegel im Sinne des § 136 StGB ist und die Sachbeschädigung in Tateinheit mit einem Siegelbruch steht.
Die Sachbeschädigung bleibt.
Ob Sie dafür bestraft werden, hängt davon ab, ob das Energieunternehmen einen Strafantrag nach § 303c StGB stellt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte