Meine Frau ist Südafrikanerin und gerade in die GKV aufgenommen wurden. Jetzt ist der Härtefall für meine 20 jährige Stieftochter für ein nationales Visa durch und wie kann ich jetzt meine Stieftochter in die GKV aufnehmen lassen? Meine Tochter ist behindert und im Rollstuhl.
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GKV
die Aufnahme der Stieftochter in der Familienversicherung ist durchaus möglich.
Nach § 10 Abs. 4 SGB V
ist Voraussetzung, dass Sie als Versicherte Person die Tochter überwiegend unterhaltenen.
§ 10 SGB V
"......
4) Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches)."
Wenn Sie also nachweisen können, dass Sie Ihre Stieftochter überwiegend unterhalten, wird die Möglichkeit der Familienversicherung auch bestehen.
Da die Stieftochter erst jetzt nach Deutschland kommt, nehmen Sie bereits Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf und beantragen die Aufnahme der Stieftochter in Ihrer Versicherung.