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GEZ - Empfangsteil selbst unbrauchbar machen?

31. Mai 2010 20:47 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Hallo.

Habe neben dem Job ein medientechnisches Kleingewerbe angemeldet. Da ich privat einige Videorekorder verschiedener Formate gesammelt habe, überlege ich, diese mit in den "Firmenbestand" zu übernehmen um die entsprechenden Formate überspielen zu können. Die meisten Geräte haben jedoch einen Tuner, der für das Gewerbe ja nicht mehr zweitgerätebefreit wäre (obwohl sie hier nichts mehr empfangen können, da es nur noch DVB-T gibt).

In den einschlägigen Elektronik-Foren empfehlen Radio Fernseh Techniker, einfach ihre Methoden zum Unbrauchbar machen des Tuners selbst durchzuführen, das wäre z.B.
- Eingangsbuchse verschließen (z.B. mit Heißkleber, mit einer aufgelöteten Cent-Münze oder mit Entlötlitze vollstopfen und mit Lötzinn volllaufen lassen)
- Eingangsbuchse kurzerhand komplett auslöten
(Tuner komplett ausbauen geht nicht, da die Geräte dann eine Fehlermeldung kriegen)

Wenn nun ein Fernsehtechniker das kann, dann kann ich (studierter Elektroingenieur) das ja sicher auch. Oder brauche ich unbedingt den "Wisch" eines Fernsehtechnikers, damit das ganze im Falle einer Streitigkeit rechtskräftig würde?

Falls ich den "Wisch" brauche, ist es legitim, die Arbeiten selbst auszuführen und mir das "Dieses Gerät empfängt bestimmt nichts mehr" von einem Kollegen (Radio Fernsehtechnik Meister, aber arbeitet eben nicht mehr in einem RFT Betrieb) oder einem befreundeten Radio Fernseh Techniker mit eiegener Werkstatt (die allerdings ein paar hundert Kilometer entfernt ist) unterschreiben zu lassen?

Muss ich die Geräte bei der GEZ melden im Sinne von "Ich habe die zwar, aber da sie keinen Empfangsteil (mehr) haben, brauche ich auch nichts dafür zu bezahlen", oder die schlafenden Hunde lieber garnicht erst wecken?

1. Juni 2010 | 11:17

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.

Zunächst vorab: Auch für Empfangsgeräte für die alte analoge terrestrischen Übertragung in einem DVB-T Sendegebiet ist die GEZ-Gebühr zu zahlen, da das Gerät grundsätzlich noch empfangen kann. So entscheiden durch das VG Berlin, VG 27 K 200/09 .

Insofern ist es der absolut richtige Weg die Tuner der betreffenden Geräte unbrauchbar zu machen. Wichtig ist, dass das Gerät dann nicht mehr zum Empfang geeignet ist. Eine Vorschrift wer oder wie die entsprechenden Umbauten vornimmt, gibt es nicht. Jedoch dient eine Rechnung im Zweifel als Beweis für erstens den Umbau zu einem Gerät was nicht für den Empfang geeignet ist und zweitens auch für den Zeitpunkt des Umbaus. Letzteres ist wichtig, da die Gebührenpflicht mit der Bereithaltung eines Empfangsgerätes beginnt.

Durch einen belegbaren Umbau der Geräte vor Übernahme in den Firmenbesitz, können Sie auch nachweisen, dass die Geräte keine kostenpflichtigen Empfangsgeräte zu Beginn der gewerblichen Nutzung gewesen sind.

Eine Bestätigung eines Fachmanns, dass die Geräte nicht mehr zum Empfang geeignet sind, sollte ausreichen. Im Zweifel dient ja das Gerät selbst als Beweis, zumindest ob es ein Empfangsgerät ist oder nicht.

„Muss ich die Geräte bei der GEZ melden im Sinne von "Ich habe die zwar, aber da sie keinen Empfangsteil (mehr) haben, brauche ich auch nichts dafür zu bezahlen…?"

Nein, da nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag nur Geräte die zum Empfang geeignet sind, angemeldet werden müssen. Ein Videorekorder, mit ein Empfang grundsätzlich nicht mehr möglich ist, ist somit auch nicht anzumelden.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit besten Grüßen,

Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin


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