Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Zunächst vorab: Auch für Empfangsgeräte für die alte analoge terrestrischen Übertragung in einem DVB-T Sendegebiet ist die GEZ-Gebühr zu zahlen, da das Gerät grundsätzlich noch empfangen kann. So entscheiden durch das VG Berlin, VG 27 K 200/09
.
Insofern ist es der absolut richtige Weg die Tuner der betreffenden Geräte unbrauchbar zu machen. Wichtig ist, dass das Gerät dann nicht mehr zum Empfang geeignet ist. Eine Vorschrift wer oder wie die entsprechenden Umbauten vornimmt, gibt es nicht. Jedoch dient eine Rechnung im Zweifel als Beweis für erstens den Umbau zu einem Gerät was nicht für den Empfang geeignet ist und zweitens auch für den Zeitpunkt des Umbaus. Letzteres ist wichtig, da die Gebührenpflicht mit der Bereithaltung eines Empfangsgerätes beginnt.
Durch einen belegbaren Umbau der Geräte vor Übernahme in den Firmenbesitz, können Sie auch nachweisen, dass die Geräte keine kostenpflichtigen Empfangsgeräte zu Beginn der gewerblichen Nutzung gewesen sind.
Eine Bestätigung eines Fachmanns, dass die Geräte nicht mehr zum Empfang geeignet sind, sollte ausreichen. Im Zweifel dient ja das Gerät selbst als Beweis, zumindest ob es ein Empfangsgerät ist oder nicht.
„Muss ich die Geräte bei der GEZ melden im Sinne von "Ich habe die zwar, aber da sie keinen Empfangsteil (mehr) haben, brauche ich auch nichts dafür zu bezahlen…?"
Nein, da nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag nur Geräte die zum Empfang geeignet sind, angemeldet werden müssen. Ein Videorekorder, mit ein Empfang grundsätzlich nicht mehr möglich ist, ist somit auch nicht anzumelden.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit besten Grüßen,
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
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vonRechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
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