Sehr geehrte Ratsuchende,
Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den aufgeworfenen Fragen werde ich diese unter Ausschluss steuerrechtlicher Aspekte diese summarisch wie folgt beantworten.
Sie werfen zu Recht die Frage auf, wie Sie nun prozessual vorgehen sollen.
Materiellrechtlich geht es um die Frage, ob Sie die Befreiungsvorrausetzungen nach wie vor erfüllen.
Zunächst haben SIe die Möglichkeit, den Widerspruch gegen die Entscheidung der GEZ eingehend anwaltlich begründen zu lassen, um so im Verwaltungsverfahren zu dem Ergebnis zu kommen, das sie von der GEZ befreit werden, soweit die von Ihnen genannten Gründe tragfähig sind.
Zum anderen können Sie dann weiter, nach abgelehnter Widerspruchsentscheidung der GEZ-Behörde hiergegen Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben, um dort Ihre Argumente zu vertiefen.
Gerne übernehme ich dieses Mandat für Sie, wir sollten uns hierzu ggf. telefonisch kurz besprechen.
Die eingehende Begründung des Widerspruchs und insbesondere die Klagebegründung (sollte es hierzu kommen) und deren jeweiligen Erfolgsaussichten können jedoch mangels eingehender Sachverhaltsprüfung hier nicht beantwortet werden und bleiben einer Mandatierung vorbehalten.
Ich hoffe Ihnen eine erste prozessuale Orientierung gegeben zu haben und verbleibe.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwalt
Kleber
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