Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das von Ihnen geschilderte Problem ist mir persönlich bestens bekannt.
Die GEZ verschickt seit geraumer Zeit höchst bedrohlich wirkende Schreiben an potentielle Rundfunkgebührenzahler.
Zunächst einmal muss Ihnen dabei klar sein, dass Sie nur zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet sind, soweit Sie Rundfunkgeräte bereithalten. Als Bereithalten gilt dabei auch das bloße Aufbewahren von Geräten z.B. im Wohnraum. Diese müssen also nicht unbedingt angeschlossen aber schon funktionstüchtig sein.
Da Sie solche wohl nicht bereithalten, haben Sie auch keine Gebühren zu entrichten.
Das Verwaltungsgericht und nicht das Amtsgericht ist hier sachlich zuständig.
Zuvor jedenfalls muss die GEZ einen entsprechenden Gebührenbescheid erlassen und Ihnen zustellen. Sollte ein solcher noch nicht ergangen sein, droht keine Gefahr.
Sollte ein Gebührenbescheid allerdings bereits zugetsllet worden sein, müssten Sie dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Bei den GEZ-Gebühren handelt es sich allerdings um öffentliche Abgaben und Kosten i.S.d. § 80 Abs. 1 Nr. 1 VwGO
. Demnach entfaltet ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.
Um die aufschiebende Wirkung herzustellen ist in diesen Fällen zunächst ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der den Bescheid erlassenden Behörde zu stellen (§ 80 Abs. 6 VwGO
).
Dies sollte zugleich mit dem Widerspruch erfolgen.
Wenn die Behörde diesen Antrag
- ganz oder zum Teil abgelehnt hat
- sie über den Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat oder
- eine Vollstreckung droht
kann ein Antrag beim Verwaltungsgericht auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.
Dies ist aber alles nur von Bedeutung, falls Sie bereits einen Gebührenbescheid seitens der GEZ erhalten haben.Die Stadt wäre dann auch für die Vollstreckung zuständig.
Falls nicht, handelt es sich bei den Drohungen der GEZ um bloße Behauptungen, um Sie unter Druck zu setzen.
So jedenfalls erging es mir persönlich. Ich habe umgehend mit Strafanzeige wegen Bedrohung gedroht und erhielt 1 Woche später ein Entschuldigungsschreiben.
Vielleicht gehen auch Sie mal in die Offensive und lassen sich die Drohungen nicht länger gefallen.
Ich empfehle Ihnen dennoch, da ja bereits ein Vollstreckungsbeamter bei Ihnen vorstellig wurde, umgehend einen RA vor Ort aufzusuchen und ggfl. weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
-Rechtsanwalt-
www.net-rechtsanwalt.de
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www.net-strafverteidiger.de
hallo nochmal herr RA kah,
was genau oder was ungefähr ist denn ein gebührenbescheid und was soll drin stehen. sicher hat die GEZ schon einiges an infomaterial geschickt und wie ja geschrieben habe ich sofort geantwortet und gesagt, das ich nichts habe, wofür ich zahlen soll ?!
und.... eine aufschiebende wirkung werde ich ja nicht mehr erziehlen können.....ich kenne mich mit dem sachverhalt ja nicht aus und weiß nichtmal wo ich das verwaltungsgericht finde in meiner stadt! und mit anträgen kenne ich mich erst recht nicht aus und wüßte nicht so recht wie ich solch einen antrag formulieren sollte! also...soll ich jetzt um einen richtigen volstreckungsbescheid(denn das was man mir überbracht hat ist ja erstmal nur eine zahlungsaufforderung der ein vollstreckungsbescheid folgt) zu verhindern erstmal zahlen unter vorbehalt? denn ein rechtsnawalt wird ja nicht sofort morgen früh um 8 anfangen sich dieser sache anzunehmen!! soll ich bei der zuständigen stadtbehörde vorsprechen und mich auf einige dinge aus ihrer antwort berufen?
nochmals vielen dank für ihre hilfe
mfg michael m.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ein Bescheid ist zumeist mit "Bescheid" oder "Gebührenbescheid" überschrieben.
Am Ende befindet sich dann eine Rechtsmittelbelehrung.
Sollte ein solcher vorliegen, könnte die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen sein. Dann wäre ein Widerspruch nicht mehr möglich und Sie sollten, wenn auch unter Vorbehalt, zunächst zahlen, um weitere Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren.
Ein klärendes Gespräch mit der Vollstreckungstelle bei der Stadt dürfte wohl ins Leere laufen, denn dort wird lediglich aus einem rechtskräftigen Bescheid vollstreckt. Grund und Inhalt des Bescheides werden hier nicht mehr geprüft.
Wenden Sie sich doch nochmals an die GEZ und bitten dort um Aufschub und Klärung der Angelegenheit. Sie sollten auch um Zusendung einer Kopie des evt. ergangenen Bescheides nachfragen.
Vielleicht kann so noch eine Klärung erfolgen.
Sie werden aber sicherlich auch morgen früh einen Kollegen in Ihrer Nähe antreffen, welcher zunächst die weitere Vollstreckung stoppen kann und mit der Behörde in Kontakt tritt.