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G E Z ein unverschämter Verein!!!!

2. Januar 2006 20:45 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

hallo,

seit über einem jahr werde ich von der GEZ angeschrieben. mir wurden zahlungsaufforderungen geschickt für gebühren über ein tv- und ein radio gerät. eine kundennummer hat man mir gleich mitgeschickt. eine anmeldung solcher geräte habe ich allerdings nie unterschrieben oder dort in auftrag gegeben. ich erteilte gleich nach der ersten zahlungsaufforderung, ich weiß das ich das nicht muß, wenn ich doch auskunft erteile, dann aber wahrheitsgemäß, .... ich erteilte also die auskunft, das ich kein tv oder radio besitze. dies geschah ganz normal auf dem postweg per brief. die reaktion der GEZ war, dass ich weitere zahlungsaufforderungen erhielt. nochmal erteilte ich auskunft über meine NICHT vorhandenen geräte zum rundfunkempfang. weitere aufforderungen zur zahlung waren die antwort. darauf habe ich, vielleicht kann man das verstehen dann nicht mehr geantwortet, und die GEZ auch nicht! vor ca 3 monaten erhielt ich einen brief von der GEZ mit inhalt... wenn ich nicht meine gebühren nachzahlen würde, (zeitpunkt des ersten anschreibens bis vor ca. 3 monaten = ca. 260 Euro) droht die GEZ mir an, einen gerichtsvollzieher zu beauftragen oder mein gehalt zu pfänden. nochmals setzte ich einen brief auf in dem ich ausdrücklich und an eides statt versicherte, das ich persönlich kein tv oder radio-gerät besitze. darauf hin erhielt ich ein ABMELDE-formular von der GEZ. dies füllte ich mit einigen veränderungen aus. zb strich ich das wort abmeldung durch und begründete dies damit, da ich nie einen fernseher oder ähnliches angemeldet habe und auch keinen besitze, kann ich auch keinen abmelden. heute 3 wochen nach der pseudo abmeldung, steht ein gerichtsvollzieher der stadt in der ich wohne, also ein von der stadt beauftragter oder zugehöriger gerichtsvollzieher vor der tür und gab mir, völlig wortlos ein schreiben mit der überschrift "zahlungsaufforderung und vollstreckungsankündigung" klein gedruckt drunter: -bei privatrechtlichen forderungen nur "zahlungsaufforderung" mit dem inhalt: forderung der GEZ nachzahlung bla bla bla innerhalb von 3 tagen muß ich den geforderten gesamtbetrag zahlen oder man könne mir unteranderem mit erzwingungshaft kommen. richtig ärgerlich darüber, denn nie hat die GEZ auch nur im erferntesten versucht, bei mir vor ort mal nach zu sehen, ob ich die wahrheit sage oder nicht. oder auch nur einmal auf ein schreiben so zu antworten, das es auch eine antwort auf mein schreiben darstellt!.....naja ich rief auf jeden fall beim zuständigen amt meiner stadt an. die dame dort am telefon erklärte mir die angelegenheit so: ich hätte mich dann wohl nie telefonisch oder schriftlich bei der GEZ nach diesen zahlungsaufforderungen und mahnungen gemeldet um auskuft zu erteilen. ich bestritt dies...sie viel mir ins wort....wenn ich mich schriftlich gemeldet hätte, wäre dies nur gültig wenn ich eine kopie meiner schreiben hätte und diese per einschreiben mit rückschein verschickt hätte (4,80 euro) noch verärgerter frage ich nach dem zuständigen amtsgericht, welches diese vollstreckung begleitet oder überwacht und an welcher unparteiischen stelle ich widerspruch einlegen kann. sie beantwortete dies mit, die stadt wäre zuständig und könne auch vollstrecken. ein zuständiges gericht gäbe es nicht!

nun meine frage: ist das richtig? kann die stadt sowas machen....zahlungsaufforderung innerhalb von 3 tagen, gehalt pfänden, erzwingungshaft? muß ich mir des weiteren sowas von der GEZ gefallen lassen, das diese nicht auf meine schreiben antwortet und wenn nur mit dem gerichtsvollzieher? an welches gericht kann ich mich jetzt wenden? lohnt es sich vor ort einen anwalt mit dieser sache zu beauftragen? soll ich jetzt bei der stadt widerspruch einlegen, wie kann ich die zwangspfändung meines gehaltes oder ähnliches( wenn überhaupt rechtlich) jetzt erstmal verhindern?

ich weiß das sind viele fragen und viel text, vielleicht gibt es aber doch eine antwort auf die fragen.

schonmal danke

lieben grüß von einem verärgerten bürger

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das von Ihnen geschilderte Problem ist mir persönlich bestens bekannt.

Die GEZ verschickt seit geraumer Zeit höchst bedrohlich wirkende Schreiben an potentielle Rundfunkgebührenzahler.

Zunächst einmal muss Ihnen dabei klar sein, dass Sie nur zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet sind, soweit Sie Rundfunkgeräte bereithalten. Als Bereithalten gilt dabei auch das bloße Aufbewahren von Geräten z.B. im Wohnraum. Diese müssen also nicht unbedingt angeschlossen aber schon funktionstüchtig sein.

Da Sie solche wohl nicht bereithalten, haben Sie auch keine Gebühren zu entrichten.

Das Verwaltungsgericht und nicht das Amtsgericht ist hier sachlich zuständig.

Zuvor jedenfalls muss die GEZ einen entsprechenden Gebührenbescheid erlassen und Ihnen zustellen. Sollte ein solcher noch nicht ergangen sein, droht keine Gefahr.

Sollte ein Gebührenbescheid allerdings bereits zugetsllet worden sein, müssten Sie dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Bei den GEZ-Gebühren handelt es sich allerdings um öffentliche Abgaben und Kosten i.S.d. § 80 Abs. 1 Nr. 1 VwGO . Demnach entfaltet ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.

Um die aufschiebende Wirkung herzustellen ist in diesen Fällen zunächst ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der den Bescheid erlassenden Behörde zu stellen (§ 80 Abs. 6 VwGO ).

Dies sollte zugleich mit dem Widerspruch erfolgen.

Wenn die Behörde diesen Antrag

- ganz oder zum Teil abgelehnt hat

- sie über den Antrag ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden hat oder

- eine Vollstreckung droht

kann ein Antrag beim Verwaltungsgericht auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.

Dies ist aber alles nur von Bedeutung, falls Sie bereits einen Gebührenbescheid seitens der GEZ erhalten haben.Die Stadt wäre dann auch für die Vollstreckung zuständig.

Falls nicht, handelt es sich bei den Drohungen der GEZ um bloße Behauptungen, um Sie unter Druck zu setzen.

So jedenfalls erging es mir persönlich. Ich habe umgehend mit Strafanzeige wegen Bedrohung gedroht und erhielt 1 Woche später ein Entschuldigungsschreiben.

Vielleicht gehen auch Sie mal in die Offensive und lassen sich die Drohungen nicht länger gefallen.

Ich empfehle Ihnen dennoch, da ja bereits ein Vollstreckungsbeamter bei Ihnen vorstellig wurde, umgehend einen RA vor Ort aufzusuchen und ggfl. weitere rechtliche Schritte einzuleiten.



Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
-Rechtsanwalt-

www.net-rechtsanwalt.de
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www.net-strafverteidiger.de

Rückfrage vom Fragesteller 2. Januar 2006 | 22:07

hallo nochmal herr RA kah,

was genau oder was ungefähr ist denn ein gebührenbescheid und was soll drin stehen. sicher hat die GEZ schon einiges an infomaterial geschickt und wie ja geschrieben habe ich sofort geantwortet und gesagt, das ich nichts habe, wofür ich zahlen soll ?!

und.... eine aufschiebende wirkung werde ich ja nicht mehr erziehlen können.....ich kenne mich mit dem sachverhalt ja nicht aus und weiß nichtmal wo ich das verwaltungsgericht finde in meiner stadt! und mit anträgen kenne ich mich erst recht nicht aus und wüßte nicht so recht wie ich solch einen antrag formulieren sollte! also...soll ich jetzt um einen richtigen volstreckungsbescheid(denn das was man mir überbracht hat ist ja erstmal nur eine zahlungsaufforderung der ein vollstreckungsbescheid folgt) zu verhindern erstmal zahlen unter vorbehalt? denn ein rechtsnawalt wird ja nicht sofort morgen früh um 8 anfangen sich dieser sache anzunehmen!! soll ich bei der zuständigen stadtbehörde vorsprechen und mich auf einige dinge aus ihrer antwort berufen?

nochmals vielen dank für ihre hilfe
mfg michael m.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Januar 2006 | 22:19

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Ein Bescheid ist zumeist mit "Bescheid" oder "Gebührenbescheid" überschrieben.

Am Ende befindet sich dann eine Rechtsmittelbelehrung.

Sollte ein solcher vorliegen, könnte die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen sein. Dann wäre ein Widerspruch nicht mehr möglich und Sie sollten, wenn auch unter Vorbehalt, zunächst zahlen, um weitere Vollstreckungsmaßnahmen abzuwehren.

Ein klärendes Gespräch mit der Vollstreckungstelle bei der Stadt dürfte wohl ins Leere laufen, denn dort wird lediglich aus einem rechtskräftigen Bescheid vollstreckt. Grund und Inhalt des Bescheides werden hier nicht mehr geprüft.

Wenden Sie sich doch nochmals an die GEZ und bitten dort um Aufschub und Klärung der Angelegenheit. Sie sollten auch um Zusendung einer Kopie des evt. ergangenen Bescheides nachfragen.

Vielleicht kann so noch eine Klärung erfolgen.

Sie werden aber sicherlich auch morgen früh einen Kollegen in Ihrer Nähe antreffen, welcher zunächst die weitere Vollstreckung stoppen kann und mit der Behörde in Kontakt tritt.

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