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Fußbodenheizung / Sondereigentum

19. Februar 2019 20:19 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Mann und ich haben 2015 eine Eigentumswohnung gekauft. Seitdem wir die Wohnung gekauft haben, hat es ständig Probleme mit der Fußbodenheizung gegeben. Es kam in den vergangenen Jahren zu 4 Leckagen. Immer war die Wohnung über uns betroffen. Wir saßen wochenlang mit Trocknungslüftern in unserer Wohnung und hatten entsprechenden Ärger mit Handwerkern, Versicherungen etc. Die Eigentümer der Wohnung über uns haben ihre Fußbodenheizung nicht hinreichend sanieren lassen. Die Fußbodenheizung ist Sondereigentum. Kann ich unsere Nachbarn rechtlich zwingen, ihre Fußbodenheizung erneuern zu lassen?

19. Februar 2019 | 21:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Sie können den Nachbarn leider nicht zwingen, die Fußbodenheizung erneuern zu lassen. Sie können ihm nur gerichtlich untersagen lassen, Wasser durch die Decke in Ihre Wohnung sickern zu lassen. Ob er das durch Erneuern oder durch Abschalten der Fußbodenheizung oder auf ganz anderem Wege erreicht, ist dem Nachbarn zu überlassen.

Sie erreichen das durch eine sogenannte Unterlassungsklage. Diese ist beim örtlichen Amtsgericht einzureichen. Sollte es plötzlich wieder ein aktuelles Leck geben, können Sie beim örtlichen Amtsgericht auch eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beantragen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


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